Erstellt am 12.06.2005 um 10:43 Uhr von Rollie
Ich gehe mal davon aus, dass das Vorgehen der GW nachvollziehbar ist.
Im BetrVG unter §77 (3) ist nachzulesen, das der BR nicht befugt ist, über Sachen, die "überlicherweise" dem Tarifvorbehalt vorgegeben sind, zu regeln.
Ich könnte mir daher gut vorstellen, das die Gewerkschaft hier sogar recht bekommen könnte. Der Betriebsrat kann Arbeitszeitverlängerung nur über BV zustimmen, wenn ein anwendbarer Tarifvertrag dies mittels Öffnungsklausel vorsieht.
Von daher denke ich, hätte der AG die Verlängerungen nur mittels Änderungskündigungen durchsetzen können.
Erstellt am 13.06.2005 um 15:19 Uhr von PLATO
Der BR hat mit GL eine Arbeitsverlängerung abgeschlossen!!
Der Interessenvertreter der Belegschaft hat nichts besseres zu tun als dafür zu sorgen,
dass die zu vertretende Belegschaft ein „paar Stunden“ umsonst arbeitet, vielleicht um die Bilanzen aufzupolieren und die Arbeitsplätze angeblich zu sichern.
Ganz klar würde hier die Gew Recht bekommen, was sagt bzw. denkt die betroffene
Belegschaft, zu so einem tollen BR ?
Erstellt am 24.06.2005 um 22:01 Uhr von Fuchs
Sucht per Betriebsratsbeschluss Rechtsbeistand auf, bevor ihr euch noch tiefer reinreitet.
1.Beschluss über aufsuchen Rechtsbeistand
2.Kopie des Beschlusses an AG
Den Rest regelt der Rechtsbeistand
Arbeitgeber ist an dieser Situation zwecks mangelnder Aufklärung des Betriebsrates über betriebliche Verknüpfungen meiner Meinung nach nicht ganz unschuldig.
Viel Glück!!!!!!