Unser Betrieb wurde, aus zwei bestehenden, neu gegründet. Kann der alte Betriebsrat ohne eine Neuwahl einfach so weitermachen?
Erstellt am 17.06.2005 um 17:55 Uhr von Walter Wenn Betriebe oder Betriebsteile zu einem Betrieb zusammengelegt werden, nimmt der Betriebsrat des größten Betriebs ein Übergangsmandat wahr. Er muss aber schnellstens Wahlvorstände bestellen und die Neuwahl vorbereiten . § 21 a BetrVG