Erstellt am 13.06.2005 um 11:14 Uhr von bernd
Hallo,
ich hoffe Ihr habt nicht gegen Gesetze verstoßen mit Eurer BV (BetrVG, Urlaubsgesetz) und Ihr habt ne vernünftige Kündigungsklausel oder ein Enddatum reingeschrieben. Ansonsten hilft nur kündigen. Mir ist nicht ganz klar, wie man so einfach auf einen Urlaubstag verzichten kann. Wenn keinerlei tarifliche Bindung vorliegt, müßte der Urlaub in den Arbeitsverträgen fixxiert sein. Das würde bedeuten, daß jeder einzelne AV geändert werden muß. Eine BV reicht da ja wohl nicht. Vielleicht kannst Du uns mal erklären auf welcher Grundlage bisher wieviel Urlaub gewährt wurde. Nur so zum allgemeinen Verständnis.
bernd
Erstellt am 17.06.2005 um 20:03 Uhr von prinzi
hallo ,das gleiche ist uns auch passiert - der chef kam in der Frühstückspause zu uns und präsentierte uns neue Arbeitverträge , die beinhalteten das er ab kalenderjahr 2005 unseren urlaub von 30 auf 28 Tage kürzt, wer nicht unterschreibt ,kann ja seine Sachen packen .Irgentwie ist man dieser willkür hoffnungslos ausgeliefert -bei über 5 millionen arbeitslosen
Erstellt am 24.06.2005 um 21:45 Uhr von Fuchs
Im Normalfall ist es so, dass der Urlaub im Arbeitsvertrag vermerkt ist. Betriebsvereinbarung hin oder her wäre es dann so, dass jeder Arbeitnehmer aufgrund des sogenannten Günstigkeitsprinzips einen Anspruch auf den vertraglich geregelten Urlaubsanspruch hätte, wenn er in fordert. Dies hätte weiterhin zur Folge, dass die Betriebsvereinbarung zwar geschrieben aber selbst für 2005 keine Gültigkeit hätte. Tip! Wissen ist Macht! Empfehle Betriebsratspraxis von A-Z, in jeder Buchhandlung zu bestellen.