Erstellt am 07.06.2005 um 16:25 Uhr von Volker
Hallo,
bei Verdacht auf Alkohol oder Drogen kann und sollte der AN handeln, aber bitte nicht aus Vorsorge eine BV unterschreiben um den Drogentest zu legimentieren. Der Betriebsarzt soll doch nur die Abrbeitstauglichkeit feststellen. Außerdem gibt es für den Betriebsarzt doch nur ein festes Stundenkontingent.
Erstellt am 07.06.2005 um 21:15 Uhr von Biggy
Hallo
also ich finde es bedenklich zu diesem Thema eine Betriebsvereinbarung zu machen.Der Betriebsrat sollte auf der Seite der Mitarbeiter stehen und nicht gegen sie arbeiten.Ihr wollt jemand zwingen sich von einem Arzt untersuchen zu lassen, der nicht der Arzt seines Vertrauens ist. In Deutschland besteht freie Arztwahl und ich würde mich nicht zwingen lassen zu einem Arzt zu gehen der mir vorgeschrieben wurde. Wenn jemand ein Suchtproblem hat und es hat Auswirkungen auf seine Arbeit dann sollte man versuchen durch ein
Gespräch ihm zu helfen.
Sollte das nichts nützen dann gibt es immer noch die Möglichkeit einer Abmahnung.
Wenn auch Abmahnungen nichts nützen dann denke ich ist es auch in Ordnung eine Kündigung aus zu sprechen.
Wofür braucht man also in dieser Sache eine Betriebsvereinbarung?
Wie kommt ihr dazu Mitarbeiter einem Gesundheitscheck zu unterziehn und das auch noch auf Anordnung? Ach ja, ein Arzt hat Schweigepflicht und darf einem Arbeitgeber gegenüber keine Auskunft geben über die Untersuchungsergebnisse eines Mitarbeiters.
Gruß Biggy
Erstellt am 09.06.2005 um 10:30 Uhr von Leon
Hallo!
Wenn ihr schon eine BV ausarbeiten wollt, so halte ich diese nur für sinnvoll, wenn in eurem Betrieb mit Gefahrstoffen oder Maschinen umgegangen wird, die zwingend Alkohol- und Drogenfreies Arbeiten erfordern. Ansonsten halte ich eine solche MAßnahme wie solche tests für übertrieben. In dieser BV sollte unbedingt festgehalten werden, dass bei einem positiven Befund, der ja rein rechtlich nur durch den Kollegen zugegeben werden kann (Schweigepflicht des Arztes!), diesem Kollegen Hilfe angeboten wird und nicht etwa Strafe. Nicht vergessen : Sucht ist eine Krankheit!
Erstellt am 13.07.2005 um 19:52 Uhr von BMW
Hallo Betriebsräte
Denkt doch bitte an den Betroffenen denn wenn ihr keine BV darüber habt dann steht der Kollege/in völlig im Abseits .wer solch eine BV haben möchte bin im Besitz solch einer BV die bis in die höchste Ebene geht.Ich bezog diese über einen Sozialarbeiter vom Blauenkreutz!