Hallo,
ich hoffe, ich stelle meine Frage hier richtig. Dazu muß ich erstmal den Sachverhalt schildern.
In meiner Firma gibt es zweierlei Arbeitsverträge, einen leistungsorientierten Vertrag der eine 39 Std.-Woche bei einem Grundlohn + eine Leistungsprämie beschreibt (Variante 1) und einen Vertrag der einen Grundlohn (39 Std Woche) + eine Überstundenpauschale (38 Std. / Monat) beschreibt (Variante 2). Bei beiden Verträgen wird jeweils ein Gleitzeitkonto geführt. Bei dem leistungsorientierten Vertrag wird allerdings eine Soll-Arbeitszeit von den 39 Std / Woche zugrunde gelegt und bei dem anderen Vertrag werden die 38 pauschal bezahlten Überstunden mit zur Soll-Arbeitszeit gerechnet, d.h. bei Variante 1 hat man eine Soll-Arbeitszeit von ca. 160 Std / Monat und bei Varaiante 2 eine Soll-Arbeitszeit von ca. 200 Std / Monat.
Für die Arbeitnehmer die also die Überstundenpauschale bekommen besteht so gut wie keine Möglichkeit Plusstunden auf ihren Konto zu sammeln, da die tägliche Arbeitszeit bei nahezu 10 Std / Tag liegt.
Meine Frage also:
Dürfen die pauschal bezahlten Überstunden bei dem Gleitzeitkonto als Soll-Arbeitszeit gerechnet werden und darf man bei einem Vertrag wie Variante 2 überhaupt ein Gleitzeitkonto führen?

Sollte man die pauschal bezahlten Überstunden nicht zur Soll-Arbeitszeit rechnen dürfen, wäre ich über einen Hinweis in einem Urteil oder gar Gesetz dankbar.