Im BAT ist geregelt, dass Nachtwachen zusätzlich Frei-Tage erhalten, wenn sie ein gewisses Soll an Nachtstd. überschreiten. Wie sieht das bei nicht tariflich gebundenen AN aus?
Ist da irgendwas gesetzlich geregelt, damit wir auch zusätzlich frei haben?
Vielen Dank für Eure Antworten im voraus!
mfg
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