Erstellt am 06.05.2005 um 15:35 Uhr von Werner
Der Sicherheitsbeauftragte ist ein ehrenamtlich tätiger Mitarbeiter.
Der Arbeitsschutzausschuss hat während der Abreitszeit zu tagen.
Kommt der SIb nicht, hat er
1. keine Zeit, weil er arbeiten muß, dann muß der Chef das abstellen
2. keine Lust, und schiebt Arbeit vor, dann ist er ungeeignet und sollte ersetzt werden
3. hat keine Lust und bleibt zu Hause, dann ist es ein unerlaubtes Fernbleiben von der Arbeit