Erstellt am 27.04.2005 um 06:49 Uhr von Frank B.
Ihr solltet euch mal den §23 Abs.3 BetrVG durchlesen und überlegen, ob ihr nicht euren AG darauf hinweist, das dies eine grobe Pflichtverletzung ist und bei Wiederholung zur rechtlichen Konsequenzen führt. Ihr müsst dann aber auch den nächsten Schritt in Erwägung ziehen, den Gang zum Arbeitsgericht!
Erstellt am 27.04.2005 um 21:02 Uhr von Rollie
Über solche Aussagen muß man stehen. Da es sich ja um eine Betriebsversammlung handelte, hätte der BRV ja die Möglichkeit gehabt, das klar zustellen.
Ein Betriebsratsgremium muß sich nicht für seine Entscheidungen rechtfertigen.
Schwieriger dürfte es sein, vernünftige und überzeugende Gründe zu finden, einer solchen Kündigung widersprechen zu können.