Erstellt am 30.04.2018 um 10:50 Uhr von hansimglueck
Ja musst du. Und ausserdem ist der BR in der Mitbestimmung (§ 87 Abs 1 Nr 7 BetrVG).
Es gibt Seminare zu diesem Thema nach § 37. 6 BetrVG.
Erstellt am 30.04.2018 um 11:04 Uhr von ganther
Als BR würde ich es unbedingt einfordern und das MBR nutzen. Schulung ist wichtig da es unheimlich viele Verfahren dazu gibt und der BR einen Überblick bekommen sollte. Daher ist auch die Wahl des Sachverständigen für den BR wichtig. Ohne geht es kaum aber die meisten Sachverständigen bringen quasi ihr Verfahren mit und wollen es dann in Betrieb unterkriegen. Wenn der AG dann ein anderes Verfahren will kann es kritisch werden. Aus meiner Erfahrung aus mehreren einigungsstellen zu dem Thema kann ich nur sagen dass der AG dort sehr gute Chancen hat sein Verfahren durchzusetzen wenn es wissenschaftlich fundiert ist. Der beste Weg ist daher wahrscheinlich in Konsens ein Verfahren mit dem AG zu finden und umzusetzen.
Erstellt am 30.04.2018 um 11:17 Uhr von imebro
Danke für Eure Antworten.
Wie genau ist das mit dem Sachverständigen gemeint?
Muss man den hinzuziehen? Und welche Verfahren meinst Du?
Zur Info:
Wir sind ein Kleinbetrieb mit unter 21 Beschäftigten.
Danke,
imebro
Erstellt am 30.04.2018 um 14:03 Uhr von ganther
Wenn ihr so klein seid ist es ggf am besten mal zu sehen was über die Berufsgenossenschaft angeboten wird. Dann sollte es auch keinen Sachverständigen bedürfen