Ich habe gelesen, dass für alle AG die regelm. fachkundige Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung (GBpsych) gesetzlich vorgeschrieben ist (§ 5 Arbeitsschutzgesetz ArbSchG).

Weiterhin stand dort, dass dies durch die zuständigen Aufsichtsbehörden kontrolliert wird. Die Umsetzung sei ein Muss und Nichtumsetzung wird geahndet – ohne Übergangsfristen!!
Eine flächendeckende Kontrolle ist bis spätestens Ende 2018 erreicht.

Stimmt das tatsächlich so?
Sollte / muss man den AG darauf aufmerksam machen als Betriebsrat?
Wie macht Ihr das?

Danke und Gruß,
imebro