Erstellt am 26.04.2018 um 10:35 Uhr von RoterFaden
Was habt ihr gegen Papier?
So wie ich das auf die Schnelle sehe, ist die Form nicht ausdrücklich geregelt -
aber du musst "5 von 100" mobilisieren und das musst du ja auch nachweisen...
Denkbar wäre übrigens auch diese Variante:
"Der Betriebsrat muss nach § 43 Abs. 3 BetrVG eine Betriebsversammlung
durchführen, wenn ein Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer dies fordert."
Der BR wird sich bei seiner Haltung was denken, das könnte auf einer
Betriebsversammlung mal prima erläutert werden...
Erstellt am 26.04.2018 um 11:13 Uhr von Krambambuli
Wenn ihr ein System wollt, dass das Vorschlagswesen regelt, kommt ihr als AN nicht am Betriebsrat vorbei. Kollektiv geltende Regelungen kann nur der BR mit dem AG ins Leben rufen (§ 87 Abs 1 Nr 12 BetrVG ).
Erstellt am 26.04.2018 um 14:08 Uhr von rako1966
Im Übrigen würde ich nicht unterstellen, dass der BR hier die "Einführung von Softwareentwicklungswerkzeugen" blockiert, zumindest nicht ohne von ihm gehört zu haben, warum!
Der BR ist mitbestimmungspflichtig bei der Einführung von "technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt (anm: "geeignet" reicht!) sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen". Ohne dass darüber eine Vereinbarung mit dem AG getroffen ist, darf der AG diese Technologien nicht einführen (das ist auch die einzige Stelle wo der BR so was "blockieren" könnte). Vielleicht blockiert ja der AG die Einführung dieser Technologien mit der Weigerung, mit dem BR eine entsprechende Vereinbarung abzuschließen? Falls dem so ist, würde ich dem AG auch unterstellen, dass er die Absicht hat, die AN damit zu überwachen und sich dabei nicht vom BR einschränken lassen will.
Aber : "Bis zur nächsten BR Wahl ist es noch zu lang hin" - Anders herum wird ein Schuh daraus: Die letzte Wahl liegt noch nicht lange zurück! Mitbestimmung braucht Zeit! Wenn es Euer AG erst in den letzten Wochen auf die Rolle bekommen hat, den BR davon zu informieren, dass er Skype for Business einführen will, dann hat er ganz schön gepennt! Und falls die Sache schon länger zurückliegt, würde ich mich immer noch fragen, warum kriegen die das nicht auf die Rolle? Wenn es dem AG zu lange dauert, weil der BR nicht vorankommt, kann er die Einigungsstelle anrufen, dann ist das in einigen Wochen vom Tisch. Hm.. scheint dem AG wohl doch nicht wichtig zu sein.