Erstellt am 14.04.2018 um 12:31 Uhr von Krambambuli
Erstellt am 14.04.2018 um 13:00 Uhr von katy18
Ja, es gibt eine Gesamtbetriebsrat.
Erstellt am 14.04.2018 um 13:06 Uhr von Pjöööng
Ob das Ganze nun wirklich nur anonymisiert ausgewertet wird kann hier niemand beurteilen. Der Zugangscode kann z.B.auch dazu dienen, dass nur Berechtigte an der Umfrage teilnehmen.
Erstellt am 16.04.2018 um 09:57 Uhr von outofmemory
Katy18, dann Frag mal bitte beim Betriebsrat nach, ob die Umfrage tatsächlich anonym ist. Dies müsste er eigentlich wissen, da diese Verfahren auch der Mitbestimmung unterliegen.
Ansonsten kann ich nur ergänzend zu Pjöööng schreiben, dass über den Zugangscode auch gewährleistet werden kann, dass jeder nur einmal teilnehmen kann. Bei uns ist es so, dass die Daten zur möglichen Teilnahme und die Antworten aus dem Umfrage separat und ohne Identifikationsmöglichkeit gespeichert werden. Somit eine Anonymität bei den Antworten gewährleistet ist. Wie ich schon schrieb, solltest du bei eurem BR erfragen wie es bei euch ist.
Erstellt am 11.10.2019 um 16:06 Uhr von PHIMEA
Auch wenn es schon etwas her ist: Zugangsschlüssel fungieren immer dazu, dass nur Befugte (also Mitarbeiter) teilnehmen können und das auch nur einmal. Von daher ist das Verfahren mit individuellen Zugangsschlüsseln quasi der Goldstandard für Online-Mitarbeiterbefragungen. Wir verwenden ebenfalls diese Methode und haben damit sehr gute Erfahrungen gemacht. Die Freiwilligkeit oder Anonymität wird deshalb nicht beeinträchtigt, wie so oft vermutet.
Erstellt am 11.10.2019 um 16:50 Uhr von celestro
"Die Freiwilligkeit oder Anonymität wird deshalb nicht beeinträchtigt, wie so oft vermutet."
Sie wollen uns hier hoffentlich nicht erzählen, dass in dieser Form NIEMAND in der Lage wäre, die Personen hinter den Befragungsbögen heraus zu finden, oder etwa doch?
Erstellt am 15.10.2019 um 11:05 Uhr von PHIMEA
Doch, darum geht es. Der externe Dienstleister generiert die Zugangsschlüssel und sendet sie an das Unternehmen. Das interne Projektteam der Organisation teilt diese nun den Mitarbeitern zu. Welcher Mitarbeiter welchen Schlüssel bekommen hat, weiß aber der externe Dienstleister nicht. Dies wahrt die Anonymität. Die Freiwilligkeit einer Umfrage wird durch die Anonymität impliziert: Wenn ich gar nicht weiß, wer sich beteiligt hat oder nicht, kann auch nicht zur Teilnahme gezwungen werden (was sich sowieso verbietet).
Ich hoffe, ich konnte meinen Standpunkt aus meinem Post zuvor deutlich machen.
Erstellt am 15.10.2019 um 13:08 Uhr von celestro
"Das interne Projektteam der Organisation teilt diese nun den Mitarbeitern zu."
Erm ... also nichts mit anonym. :-DDD
Erstellt am 15.10.2019 um 13:38 Uhr von Pjöööng
"also nichts mit anonym"
Typisch trübe Kristallkugel!
Erstellt am 15.10.2019 um 14:27 Uhr von celestro
"Typisch trübe Kristallkugel!"
Jedenfalls ist genau das möglich, was ich vorher gesagt habe. Nämlich das jemand das durchaus herausfinden KÖNNTE.
Erstellt am 15.10.2019 um 14:40 Uhr von Pjöööng
Das hängt natürlich davon ab, welche Anforderungen Du an das "könnte" stellst. Ausreichend kriminelle Energie vorausgesetzt "könnte" es tatsächlich in jedem Falle jemand herausfinden. Dazu genügt es einfach schon während der Beantwortungsphase alle Daten die über das Intranet übertragen werden mitzulesen und zu speichern, ebenso die Verbindungsdaten. Wahlweise könnte man natürlich auch Trojaner auf den FirmenPCs installieren.
Ohne kriminelle Energie und wenn das System sachgerecht implementiert ist, ist es hingegen ausgeschlossen.
Erstellt am 18.10.2019 um 19:31 Uhr von PHIMEA
Doch, die Anonymität ist gewährleistet, die Einwände sind unbegründet. Was hilft es dem internen Projektteam, wenn Sie wissen, welcher Mitarbeiter welchen Zugangsschlüssel bekommen hat? Gar nichts. Denn nur der externe Dienstleister sammelt die Daten und gibt keine individuellen Antworten mit dem zugeordneten Zugangsschlüssel an interne Mitarbeiter heraus. Der Ablauf ist auf unserer Website auch beschrieben, wer es nochmal nachlesen möchte: https://www.phimea.de/mitarbeiterbefragungen
Wie bereits erwähnt, alles gilt nur dann, wenn ein externer Dienstleister die Datenerhebung und Auswertung übernimmt. Ich hoffe, das hilft.