Zum Jahreswechsel wurde unsere Radiologie nach § 613a BGB extern vergeben. Zwei MA hatten dem Übergang schriftlich im Dezember 2018 widersprochen.
Nach Verhandlungen mit dem neuen Erwerber haben sie nun nachträglich dem Übergang zugestimmt. Dies erfolgte ohne Info an den BR durch den "alten" Arbeitgeber.....
Frage 1: Ist dies rechtlich zulässig zunächst zu widersprechen und dann formlos diesen Widerspruch zurückzunehmen?
In der Betriebsvereinbarung zur Betriebsspaltung heißt es u.a. dass hier die BV über den Einsatz einer elektronischen Dienstplanung fort besteht. Bereits im Februar wurden die Dienstpläne nur noch in Excel erstellt.
Frage 2: Hat der BR hier noch ein Mitspracherecht?
Ab Mai wird dort vom bisherigen 2-Schichtmodell auf 3-Schichtmodell umgestellt. Nicht alle MA wollen dies.
Frage 3: Hat hier der BR noch ein Mitspracherecht?