Erstellt am 28.03.2018 um 10:39 Uhr von Rollando
Sorry, natürlich "Dezember 2017"!
Erstellt am 28.03.2018 um 14:01 Uhr von Jannipa
War vor dem Betriebsübergang die Radiologie ein eigenständiger Betriebsteil, oder wurde dieser zwecks Überleitung von dem Hauptbetrieb gespalten?
Und wie wird die Radiologie vom neuen Erwerber geführt, als eigenständiger Betrieb unter Wahrung der bisherigen Identität, oder in einen bestehenden Betrieb eingegliedert?
Erstellt am 29.03.2018 um 07:27 Uhr von Rollando
Die Radiologie (= konventionelles Röntgen) gehörte bis zum Übergang zu unserer Klinik und es gab beim Übergang eine Betriebsteilspaltung. Ein MVZ mit 100 Niederlassungen in Deutschland wurde neuer Betreiber. Das MVZ hat zusätzlich den KV-Sitz der bei uns eigenständigen Praxis (MRT und CT) aufgekauft. Der ehemalige Betreiber (MRT und CT) hatte von unserer Klinik seit 10 Jahren die Räume angemietet. Das MVZ hat den Kolleginnen zwei Jahre Bestandsschutz zugesagt und unsere Klinikleitung hat in einer Betriebsvereinbarung dies auf zwei weitere Jahre (insgesamt also vier Jahre) mit dem BR vereinbart. Unser Unternehmen besitzt noch zwei weitere Kliniken im Umkreis von 40 km, dort wurde die Radiologie nicht outghesourct.
Erstellt am 29.03.2018 um 12:27 Uhr von Jannipa
Ich fasse mal zusammen:
Das MVZ hat also eure ehemalige Radiologie und einen weiteren Bereich eines eigenständigigen Betriebes (CT+MRT) zusammengelegt. Sollte es dort einen bestehenden BR geben, dann ist vermutlich euer BR raus.
Anhand der vorliegenden Infos ist das nur eine Einschätzung.
Erstellt am 29.03.2018 um 14:02 Uhr von Rollando
Weder beim MVZ noch bei der Radiologie-PRAXIS existiert ein BR.
Erstellt am 29.03.2018 um 17:58 Uhr von Jannipa
Dann sieht's eher nach einem Übergangsmandat aus...