Erstellt am 03.03.2018 um 08:27 Uhr von MaJoK
Wahlwerbung bei der Betriebsratswahl ist grundsätzlich erlaubt. Wie die Kandidaten dabei für sich werben ist ihnen selbst überlassen, vorausgesetzt es kommt dabei nicht zu Störungen des Betriebsablaufs. Die Kosten der Wahlwerbung einzelner Gruppen in der Betriebsratswahl muss der Arbeitgeber jedoch nicht übernehmen. Jedoch können zum Beispiel Ausgaben für Werbegeschenke als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Der Arbeitgeber darf in diesem Zug keine Kandidaten bzw. Gruppen fördern, die ihm als besonders „arbeitgeberfreundlich“ erscheinen. Dies stellt eine Benachteiligung oder gar Behinderung anderer Mitstreiter dar, was laut § 20 BetrVG als Verstoß gegen die Wahlvorschriften gewertet werden kann.
Vorstellung der Kandidaten
Um der Belegschaft die Möglichkeit zu geben sich vor der Wahl ein Bild von den Kandidaten für den neuen Betriebsrat machen können, bietet es sich an, dass die einzelnen Kandidaten Steckbriefe bzw. Wahlplakate mit einer Reihe von Informationen über sich selbst veröffentlichen. Diese sollten beinhalten:
Vor- und Nachname des Kandidaten
Die Abteilungszugehörigkeit
Die Art der Beschäftigung im Unternehmen
Die Dauer der Beschäftigung im Betrieb
Die eventuelle Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft
Motive für die Kandidatur zum Betriebsrat
Persönliche Ziele
Ein Foto des Kandidaten
Wichtig: Für die Erstellung der Wählerliste muss euch der AG alle benötigten Daten zuarbeiten,er ist dazu verpflichtet!!!!! Kann sich dabei also nicht auf Datenschutz berufen.
Siehe hier im Forum bei Betriebsratsarbeit,da gibt es einen Link zu einem Buch 26 Tipps zur BR Wahl. Seht mal rein!!!
Erstellt am 03.03.2018 um 08:42 Uhr von Krambambuli
Es wird halt problematisch, wenn die BR-Mitglieder ihr Zugangsrecht dazu nutzen, um für sich Wahlwerbung zu betreiben, der Arbeitgeber dies anderen Wahlbewerbern aber untersagt, in dem er den Zugang verweigert.
Das Problem lässt sich wahrscheinlich nicht so schnell lösen, wie es sein müsste. Darum - nutzt andere Wege (Infoblatt vor dem Tor verteilen, die Kollegen im Casino ansprechen und und. ....)