Auf dem Formular §215b für Wahlvorschläge im vereinfachten Wahlverfahren steht die Anmerkung, dass Unterzeichner nur einen Kandidaten unterstützen dürfen. Im BetrVG und der Wahlordnung ist jedoch immer nur die Rede davon, dass die Unterzeichner ganze Wahlvorschläge unterstützen. Bei einem Unternehmen mit 40 Mitarbeitern wäre nach meiner Lesart ein Wahlvorschlag mit 2 Bewerbern und einer weiteren Stützunterschrift gültig. Oder stimmt das nicht?