Hallo Forum,
lt. unsererm GF soll ich ab sofort zusätzlich zu meinen bisherigen Aufgaben - kfm. Sachbearbeitung von Angebot bis Rechnungslegung für 2 Accounts - zusätzlich zwei weitere kleinere Kunden mit selbem Tätigkeitsbereich übernehmen.
Greift hier nicht schon § 95 BetrVG ???

Lieben Dank für eure Antworten.