Erstellt am 22.12.2017 um 09:50 Uhr von Pickel
Wie eigentlich immer im Leben - demjenigen, der sie bezahlt hat.
Wenn die Unterlagen zur Verrichtung der BR-Arbeit notwendig sind (oder private Notizen enthalten, die eine Weitergabe verhindern), bleiben Sie im Eigentum des AG und in der Nutzung des BR. Ansonsten sind sie dem AG zu überlassen.
Das gilt natürlich insbesondere auch für die zweifelhaften Anreize (a.k.a. Bestechung) wie Tablets etc., die einige Anbieter als notwendiges Begleitmaterial eines Seminares ansehen.
Erstellt am 22.12.2017 um 09:56 Uhr von Cheeseburger
Danke, das habe ich mir schon gedacht. Ich wollte nur mal sicher gehen.
Daher müssen wohl sensible Dokumente in den Schredder, die Mappen und so kann man ja an die Kollegen weitergeben.