am Standort unseres Konzern gibt es eine Ausbildung Abteilung und somit auch eine Jugendvertretung. Jetzt soll, 2 Monate vor Ausbildungsende nur der Kollege aus der Jugendvertretung einen Arbeitsplatz am Standort erhalten. Wir,2 weitere Kollegen sollen im Konzern ca. 500 km von zu Hause wechseln. Gibt es ein Recht das unser Kollege (Jugendvertreter) ausschließlich am Ausbildungsstandort einen Arbeitsvertrag erhalten muß ? Der Kollege hat während seiner Tätigkeit in der Jugendvertretung nur ein einiges mal in einer Sitzung. Wahrscheinlich war es von vornherein sein Kalkül durch die Wahl in die Jugendvertretung einen Arbeitsplatz zu erwirken. Er hat nie Leistungen erbracht und von innerhalb unserer Gruppe die schlechtesten Bewertungen erhalten. Wir finden das ungerecht, können Sie uns das Recht entsprechend erläutern?