Urteile zum Thema Schwerbehindertenvertretung

In dieser Rubrik haben wir für Sie einige Urteile zur Schwerbehindertenvertretung zusammengestellt.

Amtszeit der SBV endet bei Unterschreitung des Schwellenwerts nicht

BAG Az. 7 ABR 27/21 vom 19. Okt. 2022

Sinkt die Anzahl der in einem Betrieb beschäftigten schwerbehinderten Menschen während der laufenden Amtszeit einer Schwerbehindertenvertretung auf unter fünf, endet das Mandat des Gremiums dennoch nicht automatisch.

Verlorener Kündigungsschutzprozess wieder aufgenommen

ArbG Berlin Az. 41 Ca 3322/22 vom 22. Sep. 2022

Kündigt der Arbeitgeber mit Zustimmung des Integrationsamts einem (schwer-)behinderten Menschen und gewinnt der Arbeitgeber rechtskräftig den Kündigungsschutzprozess des Arbeitnehmers, kann der Arbeitnehmer die Wiederaufnahme des Verfahrens beantragen, wenn der Zustimmungsbescheid später rechtskräftig aufgehoben wird.

Schwerbehinderung schützt nicht immer vor Kündigung

LAG Rheinland-Pfalz Az. 5 Sa 458/21 vom 18. Aug. 2022

Ist ein (schwer-)behinderter Arbeitnehmer wegen gleichartiger Pflichtverletzungen schon einmal abgemahnt worden und verletzt er seine vertraglichen Pflichten gleichwohl erneut, kann regelmäßig davon ausgegangen werden, es werde auch weiterhin zu Vertragsstörungen kommen. Diese negative Zukunftsprognose kann trotz Sonderkündigungsschutz eine verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen.

Keine Pflicht zur Führung eines Vorstellungsgesprächs mit schwerbehinderten Bewerbern

LAG Rheinland-Pfalz Az. 5 Sa 10/22 vom 21. Juli 2022

Die Evangelische Kirche einschließlich ihrer Untergliederungen ist kein öffentlicher Arbeitgeber und hat dementsprechend keine Pflicht, einen schwerbehinderten Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen.

Kein Kostenfreistellungsanspruch der stellvertretenden Vertrauensperson

ArbG Herne Az. 2 BV 7/22 vom 19. Juli 2022

Die Schwerbehindertenvertretung besteht grundsätzlich nur aus der Vertrauensperson selbst. Daher sind bei Streitigkeiten zwischen der Vertrauensperson und ihrer Stellvertretung die Regelungen zur Kostentragungsverpflichtung des Arbeitgebers bei Streitigkeiten zwischen einem einzelnen Betriebsratsmitglied und dem Betriebsrat nicht einschlägig.

Unwirksame SBV-Wahl durch unzulässige Wahlwerbung

LAG Hessen Az. 16 TaBV 116/19 vom 15. Juni 2022

Ein Verstoß gegen den Grundsatz der Chancengleichheit der Wahl liegt vor, wenn Wahlbewerber sich nicht -wie die übrigen Wahlbewerber- darauf beschränken, Wahlwerbung auf der vom Arbeitgeber im Intranet hierfür zur Verfüguing gestellten Seite zu platzieren, sondern unmittelbar vor der Wahl Wahlwerbung an die privaten Postadressen der Wahlberechtigten versenden.

Anspruch des Betriebsrats auf Übermittlung der Anzahl und Namen von (schwer-)behinderten Menschen

LAG Baden-Württemberg Az. 12 TaBV 4/21 vom 20. Mai 2022

Der Anspruch des Betriebsrats auf Übermittlung der Anzahl und Namen von (schwer-)behinderten Menschen kann sich aus der geplanten Einberufung einer Wahlversammlung durch den Betriebsrat zur Wahl eines Wahlvorstandes im Vorfeld der geplanten Wahl einer Schwerbehindertenvertretung ergeben.

Begleitperson auf der Urlaubsreise

Bundessozialgericht (BSG) z. B 8 SO 13/20 R vom 19. Mai 2022

Die Kosten einer Begleitperson einer schwerbehinderten Person für eine einwöchige Urlaubsreise pro Jahr sind als Leistung der Eingliederungshilfe zu bezahlen.

Rückumschlag ohne Absenderangabe macht SBV-Wahl anfechtbar

LAG Berlin-Brandenburg Az. 7 TaBV 1697/21 vom 3. Mai 2022

Die Wahl zur Vertrauensperson für Schwerbehinderte ist anfechtbar, wenn bei der schriftlichen Stimmabgabe die Rückumschläge nicht mit Absenderangaben versehen und dies Auswirkungen auf das Ergebnis haben kann.

Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers beim Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen

BAG Erfurt Az. 9 AZR 367/21 vom 26. Apr. 2022

Der Anspruch auf Zusatzurlaub kann auch dann ohne vorherige Erfüllung der Mitwirkungsobliegenheiten durch den Arbeitgeber erlöschen, wenn der Arbeitnehmer einen Antrag auf Anerkennung der Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch gestellt hat, ohne seinen Arbeitgeber darüber zu unterrichten und ohne, dass die Schwerbehinderung offensichtlich ist.

Kein Recht auf Unterrichtung in bestimmter Art und Weise

LAG Hamburg Az. 7 TaBV 8/21 vom 22. Apr. 2022

Die Unterrichtungs- und Anhörungspflicht des Arbeitgebers gegenüber der Schwerbehindertenvertretung aus § 178 Abs. 2 S. 1 SGB IX besteht nicht, wenn die Angelegenheit oder die Entscheidung die Belange schwerbehinderter Menschen in keiner anderen Weise berührt als nicht schwerbehinderte Beschäftigte.

Befristete Erteilung eines Schwerbehindertenausweises

Baden-Württemberg Az. L 8 SB 2527/21 vom 18. Feb. 2022

Ein Schwerbehindertenausweis soll nach § 152 Abs. 5 SGB IX grundsätzlich nur befristet erteilt werden. Das gilt auch dann, wenn die zuständige Stelle den Grad der Behinderung von 50 oder mehr unbefristet festgestellt hat.

Urlaubsverfall bei Arbeitsunfähigkeit trotz fehlender Hinweispflicht durch Arbeitgeber

LAG Hamm Az. 5 Sa 872/21 vom 17. Feb. 2022

Urlaubsansprüche erlöschen trotz eines fehlenden Hinweises des Arbeitgebers 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres, wenn ein Arbeitnehmer wegen einer Arbeitsunfähigkeit nicht in der Lage ist, seinen Urlaub während des Urlaubsjahres und des Übertragungszeitraums zu nehmen.

Neues zur Kündigung schwerbehinderter Arbeitnehmer in der Probezeit

EugH C-485/20 vom 10. Feb. 2022

Auch in der Probezeit müssen Arbeitgeber geeignete und im konkreten Fall erforderliche Maßnahmen ergreifen, um Menschen mit Behinderung den Zugang zur Beschäftigung, die Ausübung eines Berufs, den beruflichen Aufstieg und die Teilnahme an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen zu ermöglichen.

Kein Anspruch auf leidensgerechten Arbeitsplatz im Home-Office

LAG Köln Az. 3 Sa 540/21 vom 1. Jan. 2022

Ein Anspruch auf eine leidensgerechte vertragsfremde Beschäftigung kann sich, wenn überhaupt, nur aus § 164 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 SGB IX, nicht jedoch aus der arbeitgeberseitigen Fürsorgepflicht ergeben.

Keine informationelle Allzuständigkeit der SBV

ArbG Hamburg Az. 5 BV 13/21 vom 9. Nov. 2021

1. Der Schwerbehindertenvertretung obliegt keine informationelle Allzuständigkeit. Soweit allgemeine Interessen der Mitarbeiter*innen im Betrieb betroffen sind, obliegt deren Wahrnehmung dem Betriebsrat. 2. Die Schwerbehindertenvertretung hat ein Einsichtsrecht in die Daten der Mitarbeiter*innen im Zusammenhang mit der Bewertung im Rahmen des Personal Development nur insoweit, als es um die konkrete Beurteilung von Mitarbeiter*innen mit Schwerbehinderung bzw. diesen gleichgestellten Mitarbeiter*innen geht. Etwas Anderes ergibt sich nicht aus dem Argument der Schwerbehindertenvertretung, sie sei zum Zwecke des Vergleichs der Daten betreffend die Festsetzung der Zielerreichungen bzw. der Beurteilungsstufen und der Ausschüttungen der Boni an die Mitarbeiter*innen darauf angewiesen, nicht nur die Daten betreffend die schwerbehinderten und denen gleichgestellten Mitarbeiter*innen einzusehen, sondern auch die Daten sämtlicher Mitarbeiter*innen im Betrieb. Ein derartig allgemeines Informationsrecht der Schwerbehindertenvertretung existiert nicht.

Rente bei Wegeunfähigkeit trotz Verzicht aufs Auto

LSG Nordrhein-Westfalen Az. L 4 R 1015/20 vom 8. Okt. 2021

Schafft eine wegeunfähige Versicherte ihren Pkw ab, hat sie Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung. Für die Wegeunfähigkeit kommt es allein auf die Beförderungsmöglichkeiten an, die dem Versicherten tatsächlich zur Verfügung stehen.

Integrationsamt muss Kündigung zustimmen

BAG 2 AZR 193/21 vom 22. Juli 2021

Liegt eine Zustimmung des Integrationsamts zur Kündigung vor, haben die Arbeitsgerichte dies zugrunde zu legen. Das gilt sowohl für die ausdrückliche Zustimmung, als auch für die Zustimmungsfiktion durch Zeitablauf.

Leistungsbeurteilung nur mit Schwerbehindertenvertretung

BAG 7 ABR 9/20 vom 24. Feb. 2021

Der Arbeitgeber ist nach § 178 Abs. 2 Satz 1 SGB IX verpflichtet, die Schwerbehindertenvertretung vor Mitteilung einer Leistungsbeurteilung an einen (schwer-)behinderten oder gleichgestellten behinderten Arbeitnehmer zu unterrichten und sie hierzu anzuhören.

Beschäftigungsanspruch schwerbehinderter Menschen - betriebsbedingte Kündigung

BAG 6 AZR 329/18 vom 16. Mai 2019

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung.

Stufenweise Wiedereingliederung

BAG 8 AZR 530/17 vom 16. Mai 2019

Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte dem Kläger zum Schadensersatz verpflichtet ist.

Kündigung - Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung

BAG 2 AZR 378/18 vom 13. Dez. 2018

Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen, die ein Arbeitgeber ohne Anhörung der Schwerbehindertenvertretung ausspricht, ist unwirksam.

Benachteiligung beim beruflichen Aufstieg im öffentlichen Dienst wegen einer Schwerbehinderung - Pflicht zur Einladung zum Auswahlgespräch - interne Stellenausschreibung - Mehrfachbewerbung

LArbG 21 Sa 1643/17 vom 1. Nov. 2018

Die Parteien streiten über Ansprüche des Klägers auf Beförderung wegen Benachteiligung bei der Stellenbesetzung, hilfsweise auf Nachzeichnung der üblichen beruflichen Entwicklung als freigestellter Gremienvertreter sowie auf Schadensersatz und Entschädigung wegen Verstoßes gegen das Benachteiligungsverbot nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz.

Zur (nicht) ordnungsgemäßen Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung vor einer (Änderungs-)Kündigung

ArbG 5 Ca 1902/17 vom 6. März 2018

Die Parteien streiten über die Rechtswirksamkeit einer von der Beklagten unter Berufung auf betriebsbedingte Gründe gegenüber der schwerbehinderten Klägerin ausgesprochenen ordentlichen Änderungskündigung.

Benachteiligung - Schwerbehinderung - Bewerberauswahl

BAG 8 AZR 375/15 vom 11. Aug. 2016

 Die Parteien streiten darüber, ob die beklagte Stadt verpflichtet ist, dem Kläger eine Entschädigung wegen eines Verstoßes gegen das Verbot der Benachteiligung wegen seiner Schwerbehinderung zu zahlen.

Schwerbehindertenvertretung - Erforderlichkeit der Schulungsteilnahme der Vertrauensperson - Rhetorikschulung

BAG 7 ABR 39/14 vom 8. Juni 2016

Die Beteiligten streiten über die Freistellung von der Verpflichtung zur Zahlung von Seminargebühren sowie die Erstattung von Hotel- und Fahrtkosten, die durch die Teilnahme des Beteiligten an der Veranstaltung „Tag der Schwerbehindertenvertretung“ entstanden sind.

Entschädigung nach dem AGG - Unmittelbare Benachteiligung wegen der Behinderung - Bewerberauswahl durch öffentlichen Arbeitgeber - Schwerbehinderung - Widerlegung der Kausalitätsvermutung - Grundsatz der Bestenauslese

BAG 8 AZR 194/14 vom 20. Jan. 2016

Die Parteien streiten darüber, ob das beklagte Land verpflichtet ist, an den Kläger eine Entschädigung wegen eines Verstoßes gegen das Benachteiligungsverbot des AGG zu zahlen.

Schwerbehindertenvertretung - Wahlanfechtung - Ablauf der Amtszeit - Rechtsschutzinteresse

BAG 7 ABR 6/13 vom 18. März 2015

Die Beteiligten streiten über die Wirksamkeit der Wahl der Schwerbehindertenvertretung vom 10. November 2010.

Schwerbehindertenvertretung - Vereinfachtes Wahlverfahren

BAG 7 ABR 9/05 vom 16. Nov. 2005

Wird die Schwerbehindertenvertretung eines Betriebs nach § 94 Abs. 6 Satz 3 SGB IX im vereinfachten Wahlverfahren gewählt, obwohl dem Betrieb nicht weniger als 50 wahlberechtigte schwerbehinderte Menschen angehören, berechtigt dies zur Anfechtung der Wahl nach § 94 Abs. 6 Satz 2 SGB IX iVm. § 19 BetrVG.

Öffentlicher Arbeitgeber muss schwer behinderten Bewerber einladen

LAG Schleswig-Holstein 5 Sa 277/05 vom 8. Nov. 2005

Wird ein Schwerbehinderter entgegen § 82 Satz 2 SGB IX auf seine Bewerbung auf eine von einem öffentlichen Arbeitgeber ausgeschriebene Stelle nicht zum Vorstellungsgespräch geladen, obwohl ihm die fachliche Eignung für die zu besetzende Stelle nicht offensichtlich fehlt, begründet dies die Vermutung der Benachteiligung wegen der Schwerbehinderteneigenschaft i. S. v. § 81 Abs. 2 Nr. 1 Satz 3 SGB IX.

Annahmeverzug und Schadensersatz bei Schwerbehinderung

BAG 9 AZR 632/04 vom 4. Okt. 2005

Der Arbeitgeber hat Annahmeverzugslohn zu zahlen, wenn er die vom Arbeitnehmer geschuldete Arbeitsleistung nicht annimmt (§§ 615, 293 ff. BGB). Das gilt auch dann, wenn den Arbeitgeber an der Nichtbeschäftigung kein Verschulden trifft. Kein Annahmeverzug wird begründet, wenn der Arbeitnehmer außerstande ist, die an dem zugewiesenen Arbeitsplatz anfallenden Tätigkeiten auszuführen (§ 297 BGB).

Kündigung - Zugangsvereitelung

BAG 2 AZR 366/04 vom 22. Sep. 2005

Besteht das Arbeitsverhältnis eines schwerbehinderten Arbeitnehmers bei Zugang der Kündigung ohne Unterbrechung noch nicht länger als sechs Monate, so bedarf die Kündigung nicht der Zustimmung des Integrationsamtes (§ 90 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX) und ist nicht auf ihre soziale Rechtfertigung zu überprüfen (§ 1 Abs. 1 KSchG).

Anspruch auf behinderungsgerechte Beschäftigung

ArbG Heilbronn 4 Ca 229/04 vom 22. Juni 2005

Der Kläger hat nach § 81 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 SGB IX, der am 01.07.2001 in Kraft getreten ist (davor die gleichlautende Gesetzesfassung in § 14 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 SchwbG), einen Anspruch auf behinderungsgerechte Beschäftigung.

Schwerbehinderte Arbeitnehmer haben nicht immer einen Anspruch auf leidensgerechte Beschäftigung

LAG Schleswig-Holstein 5 Sa 68/05 vom 7. Juni 2005

Gemäß § 81 Abs. 4 SGB IX haben schwerbehinderte Arbeitnehmer, die ihre vertraglich geschuldete Arbeitsleistung auf Grund ihrer Behinderung nicht mehr erfüllen können, gegenüber ihrem Arbeitgeber einen gesetzlichen Anspruch auf behindertengerechte Beschäftigung. Der Anspruch ist allerdings ausgeschlossen, wenn die Erfüllung des Beschäftigungsanspruchs für den Arbeitgeber unzumutbar und mit unverhältnismäßig hohen Aufwendungen verbunden ist.

Zustimmung des Integrationsamtes zur Kündigung reicht auch fernmündlich

BAG 2 AZR 159/04 vom 12. Mai 2005

Der Arbeitgeber kann eine außerordentliche Kündigung unter Gewährung einer Auslauffrist bereits dann gegenüber einem schwer behinderten Menschen erklären, wenn ihm das Integrationsamt mündlich oder fernmündlich seine Zustimmungsentscheidung mitgeteilt hat.

Bundesarbeitsgericht stärkt Rechte schwerbehinderter Menschen auf behinderungsgerechte Beschäftigung

BAG 9 AZR 230/04 vom 10. Mai 2005

Der Arbeitgeber ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts verpflichtet, kranken Arbeitnehmern eine so genannte leidensgerechte Beschäftigung zu ermöglichen. Das Schwerbehindertenrecht verstärkt diese Pflicht zusätzlich in § 81 SGB IX . In einem nun bekannt gewordenen Urteil hat das Bundesarbeitsgericht die Rechte schwerbehinderter Menschen weiter gefestigt.

Außerordentliche Kündigung - schwerbehinderter Mensch - Zustimmung durch Widerspruchsausschuss

BAG 2 AZR 255/04 vom 21. Apr. 2005

Wird die Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung eines schwerbehinderten Menschen erst vom Widerspruchsausschuss erteilt, so muss die Kündigung unverzüglich erklärt werden, sobald der Arbeitgeber sichere Kenntnis davon hat, dass der Widerspruchsausschuss zustimmt. Hierfür reicht die mündliche Bekanntgabe aus, dass dem Widerspruch stattgegeben wird.

Teilnahmerecht der Schwerbehindertenvertretung an konstituierender Sitzung des Personalrats

VG Ansbach AN 7 P 04.00739 vom 19. Apr. 2005

Nach §§ 177 SGB IX, § 178 Abs. 4 SGB IX hat die Schwerbehindertenvertretung das Recht, an allen Sitzungen des Personalrats beratend teilzunehmen. Mit Beschluss des Verwaltungsgerichts Ansbach wurde festgestellt, dass der Ausschluss der Schwerbehindertenvertretung in der konstituierenden Sitzung des Personalrats rechtswidrig war.

Kündigung wegen Verweigerung von Überstunden rechtens

ArbG Frankfurt 10 Ca 9795/04 vom 23. Feb. 2005

Verweigert ein Arbeitnehmer mehrfach die ihm angetragenen Überstunden, riskiert er die fristlose Kündigung. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt entschieden. Die Richter wiesen damit die Klage eines technischen Angestellten gegen eine Wohnungsbaugesellschaft zurück.

Eigenständige Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung bei Einstellungen

BAG 9 AZR 635/03 vom 15. Feb. 2005

Es bedarf keiner Zurückverweisung des Rechtsstreits an das Landesarbeitsgericht zur Klärung, ob die Schwerbehindertenvertretung rechtzeitig über die eingegangene Bewerbung unterrichtet und am Stellenbesetzungsverfahren ordnungsgemäß beteiligt wurde.

Vermutung der Benachteiligung wegen der Schwerbehinderteneigenschaft bei unterbliebener Unterrichtung der Schwerbehindertenvertretung

BAG 9 AZR 635/03 vom 15. Feb. 2005

Die Einhaltung der Ausschlussfrist zur Geltendmachung einer Entschädigung wegen Diskriminierung setzt nicht die Angabe einer bestimmten Forderungshöhe voraus.

Kein Schutz Schwerbehinderter gegen betriebsbedingte Versetzung

ArbG Frankfurt 22/5/4 Ca 1997/04 vom 8. Feb. 2005

Auch schwer behinderte ältere Arbeitnehmer müssen betriebsbedingte Versetzungen in eine andere Stadt akzeptieren, wenn sie nicht ihren Arbeitsplatz verlieren wollen.

Arbeitgeber darf ein ärztliches Attest grundsätzlich nicht anzweifeln

LAG Rheinland-Pfalz 4 Sa 728/04 vom 9. Dez. 2004

Ein Arbeitgeber ist grundsätzlich nicht berechtigt, eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung anzuzweifeln.

Schwerbehinderte genießen Sonderkündigungsschutz - auch wenn der Arbeitgeber nichts davon weiß

ArbG Kassel 3 Ca 323/04 vom 19. Nov. 2004

Ein als Klempner beschäftigter Arbeitnehmer war seit 2002 als Schwerbehinderter anerkannt. Die Schwerbehinderteneigenschaft hatte er seinem Arbeitgeber allerdings nie mitgeteilt. Im Juli 2004 kündigte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis betriebsbedingt. Die vorherige Zustimmung des Integrationsamtes holte er nicht ein, weil ihm die Behinderung nicht bekannt war.

Schwerbehinderte kann Beamtin werden

VG Mainz 7 K 623/04.MZ vom 22. Sep. 2004

Die zu 70% schwerbehinderte Klägerin ist Angestellte im Dienste des Landes Rheinland-Pfalz. Ihren Antrag auf Verbeamtung lehnte das beklagte Land unter Hinweis auf die amtsärztliche Stellungnahme ab. Der Amtsarzt hatte sich auf Grund des Krankheitsbildes der Klägerin nicht in der Lage gesehen zu prognostizieren, ob diese in einem Zeitraum von fünf Jahren voraussichtlich dienstfähig bleiben wird.

Wiederholte Erkrankungen nicht ohne weiteres ein Kündigungsgrund

LAG Mainz 7 Sa 447/04 vom 30. Aug. 2004

Auch wiederholte Erkrankungen sind nicht ohne weiteres ein Kündigungsgrund. Vielmehr müsse der Arbeitgeber nachweisen, dass auch mit weiteren Erkrankungen des Mitarbeiters zu rechnen sei und dies zu nachhaltigen negativen Auswirkungen auf die wirtschaftliche Lage des Unternehmens führe.

Kranker Arbeitnehmer in TZ

ArbG Frankfurt 15 Ca 10479 03 vom 16. Aug. 2004

Ein Arbeitgeber darf einen erkrankten Mitarbeiter in Teilzeit versetzen - wenn er dadurch den Arbeitsplatz erhalten kann und sich eine endgültige Kündigung umgehen lässt. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt in einem jetzt veröffentlichten Urteil entschieden.

Behinderter hat keinen Anspruch auf behindertengerechte Tätigkeit

LAG Rheinland-Pfalz 7 Sa 1099/03 vom 3. Aug. 2004

Ein schwerbehinderter Arbeitnehmer hat keinen Anspruch darauf, dass seine Tätigkeit behindertengerecht ist. So lautete das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz.

Schwerbehindertenvertretung - Vertretung der Vertrauensperson bei Verhinderung - Heranziehung stellvertretender Mitglieder nach § 95 Abs.1 Satz 4 SGB IX

BAG 7 ABR 35/03 vom 7. Apr. 2004

In Betrieben und Dienststellen, in denen wenigstens fünf schwerbehinderte Menschen beschäftigt sind, werden nach § 94 Abs. 1 Satz 1 SGB IX eine Vertrauensperson und wenigstens ein stellvertretendes Mitglied gewählt, das die Vertrauensperson im Falle der Verhinderung durch Abwesenheit oder Wahrnehmung anderer Aufgaben vertritt. In Betrieben oder Dienststellen mit in der Regel mehr als 200 schwerbehinderten Menschen kann die Vertrauensperson gemäß § 95 Abs. 1 Satz 4 SGB IX das mit der höchsten Stimmzahl gewählte stellvertretende Mitglied zu bestimmten Aufgaben heranziehen.

Wahl einer Schwerbehindertenvertretung im vereinfachten Verfahren

BAG 7 ABR 42/03 vom 7. Apr. 2004

Nach §18 der Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen (SchwWO) ist die Schwerbehindertenvertretung in einem vereinfachten Wahlverfahren zu wählen, wenn ein Betrieb oder eine Dienststelle nicht aus räumlich weiter auseinanderliegenden Teilen besteht und dort weniger als 50 Wahlberechtigte beschäftigt sind.

Entschädigung wegen Nichteinstellung eines schwer behinderten Menschen

LAG Nürnberg 7 SHa 4/04 vom 1. Apr. 2004

Ein Entschädigungsanspruch des nicht eingestellten, schwerbehinderten Arbeitsplatzbewerbers gemäß § 81 Abs. 2 Nrn. 2, 3 SGB IX setzt eine Benachteiligung wegen der Behinderung voraus.

Außerordentliche Kündigung - schriftlicher Beschluss über Zustimmung des Integrationsamtes?

LAG Düsseldorf 5 Sa 1588/03 vom 29. Jan. 2004

Auf die Revision der beklagten Stadt wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 29. Januar 2004 - 5 Sa 1588/03 - aufgehoben. Der Rechtsstreit wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen

Auch Schwerbehinderte müssen nachts arbeiten

BAG AZ 9 AZR 462/01 vom 3. Dez. 2003

Schwerbehinderte müssen nicht grundsätzlich von Mehr- und Nachtarbeit freigestellt werden, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt (Az: 9 AZR 462/01). Im Einzelfall sei es zwar möglich, das der Arbeitgeber die Arbeitszeit behindertengerecht gestalten müsse. Dies dürfe für ihn aber nicht mit unzumutbaren oder unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden sein.

Bei Betriebsratsanhörung muss Kündigungsgrund klar dargelegt werden

LAG Hamm 19 Sa 1113/03 vom 21. Okt. 2003

Der Arbeitgeber muss in der Anhörung zu einer Kündigung deutlich machen, aus welchem Grund er den betreffenden Mitarbeiter kündigen will.

Arbeitgeber lädt einen schwerbehinderten Bewerber nicht zu einem Vorstellungsgespräch

ArbG Berlin 91 Ca 17871/03 vom 10. Okt. 2003

Lädt ein öffentlicher Arbeitgeber einen schwerbehinderten Bewerber um eine Stelle nicht zu einem Vorstellungsgespräch ein, kann dies zu einem Schadensersatzanspruch führen.

Arbeitnehmer muss nicht den Grund seiner Krankschreibung mitteilen

LAG Frankfurt 1312 Sa 1479/02 vom 7. Okt. 2003

Nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Frankfurt am Main ist ein Arbeitnehmer bei einer Krankschreibung nicht verpflichtet seinem Arbeitgeber die Art der Erkrankung mitzuteilen.

Krankheitsbedingte Kündigung auch bei Schwerbehinderten möglich

ArbG Frankfurt 7 Ca 2396/03 vom 18. Juli 2003

Auch schwer behinderten Mitarbeitern können Sie grundsätzlich wegen Krankheit kündigen. Im vorliegenden Fall hatte eine schwer behinderte Arbeitnehmerin wegen verschiedener Krankheiten an bis zu 48 Arbeitstagen im Jahr gefehlt. Insgesamt hatte sie seit Beginn ihrer Beschäftigung im Jahr 1990 488 Krankheitstage vorzuweisen und verursachte dem Unternehmen Entgeltfortzahlungskosten in Höhe von rund 36 000 Euro.

Arbeitgeber muss nach Mobbing Schadensersatz und Schmerzensgeld zahlen

ArbG Dresden 5 Ca 5954/02 vom 7. Juli 2003

Unternimmt ein Arbeitgeber nichts, um einen Mitarbeiter vor Mobbing zu schützen, kann er dafür vor Gericht belangt werden. In einem aktuellen Urteil verurteilte nun das Arbeitsgericht Dresden den Freistaat Sachsen zur Zahlung von Schadenersatz und Schmerzensgeld, weil er als Arbeitgeber nichts getan hatte, um einer gemobbten Angestellten im Öffentlichen Dienst zu helfen.

Kündigung einer schwerbehinderten Krankenschwester wegen Kirchenaustritt

VGH Baden-Württemberg 9 S 1077/02 vom 26. Mai 2003

Ein kirchlich ausgerichtetes Krankenhaus kann einer schwerbehinderten (leitenden) Krankenschwester kündigen, wenn diese aus der Kirche ausgetreten ist.

Arbeitgeber darf einen depressiven Mitarbeiter nicht zwingen, einen Psychiater aufzusuchen

ArbG Frankfurt 4 Ca 7442/02 vom 29. Apr. 2003

Der Kläger hatte seinen Vorgesetzen berichtet, er leide unter Verfolgungswahn und wolle Selbstmord begehen. Der Arbeitgeber sah es als seine Fürsorgepflicht an, sich um die psychischen Probleme des Mitarbeiters zu kümmern und machte für den Depressiven einen Termin bei einem Psychiater aus. Der Arbeitnehmer erschien jedoch nicht zum vereinbarten Zeitpunkt. Als er auch nach drei weiteren Aufforderungen seitens des Unternehmens nicht zu dem Psychiater ging, mahnte der Arbeitgeber ihn ab und kündigte ihm schließlich.

Zuständigkeit der Schwerbehindertenvertretung für schwerbehinderte Rehabilitanden

BAG 7 ABR 27/02 vom 16. Apr. 2003

Rehabilitanden in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation sind zwar keine Arbeitnehmer i.S.d. BetrVG, dadurch wird die Interessenwahrnehmung schwerbehinderter Rehabilitanden durch die Schwerbehindertenvertretung jedoch nicht entbehrlich.

Schwerbehinderter erhält wegen Diskriminierung Entschädigung von Stadt Frankfurt

ArbG Frankfurt 17 Ca 8469/02 vom 19. Feb. 2003

Die Stadt Frankfurt muss einem erfolglosen Stellenbewerber wegen Schwerbehindertendiskriminierung eine Entschädigung von 3500 Euro zahlen. Damit gab das Arbeitsgericht Frankfurt der Klage des erfolglosen Bewerbers statt. Der Kläger hatte sich auf eine offene Stelle in der Notenbibliothek des städtischen Museumsorchesters beworben und in einem Bewerbungsgespräch auch seine Schwerbehinderung mitgeteilt. Ohne Angabe von Gründen wurde die Bewerbung abgewiesen.

Arbeitgeber darf Mitarbeiterpost im Regelfall öffnen

LAG Hamm 14 Sa 1972/02 vom 19. Feb. 2003

Der Arbeitgeber darf die Post seiner Mitarbeiter öffnen, solange diese nicht mit einem Vertraulichkeitsvermerk versehen ist. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Hamm.

Schwerbehinderter Arbeitnehmer darf nicht von Überstunden ausgeschlossen werden

LAG Hessen 11 Sa 743/02 vom 30. Jan. 2003

Der Arbeitgeber darf einzelne Arbeitnehmer nicht grundlos von Überstunden ausschließen. Zu diesem Urteil kam nun das hessische Landesarbeitsgericht in Frankfurt/Main.

Beschäftigungsanspruch eines Schwerbehinderten und Betriebsratsanhörung

BAG 9 AZR 481/01 vom 3. Dez. 2002

Nach § 81 Abs. 4 SGB IX haben schwerbehinderte Menschen gegenüber ihrem Arbeitgeber Anspruch auf eine Beschäftigung, bei der sie ihre Fähigkeiten und Kenntnisse möglichst voll verwerten und weiterentwickeln können. Der Anspruch besteht nicht, soweit seine Erfüllung für den Arbeitgeber nicht zumutbar oder mit unverhältnismäßigen Aufwendungen verbunden wäre.

Freistellung schwer behinderter Menschen von Mehrarbeit und Nachtarbeit

BAG 9 AZR 462/01 vom 3. Dez. 2002

Nach § 124 SGB IX sind schwer behinderte Menschen auf ihr Verlangen von Mehrarbeit freizustellen. Mehrarbeit ist jede Arbeit, die die gesetzliche werktägliche Arbeitszeit von acht Stunden gem. § 3 Abs. 1 Satz 1 ArbZG überschreitet. Tarifliche oder arbeitsvertragliche Arbeitszeiten sind nicht maßgebend.

Keine zweite Arbeitshilfe für die Schwerbehindertenvertretung

VG Schleswig 15 A 23/02 vom 27. Nov. 2002

Eine Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen erhält keine zusätzliche - zweite - technische Arbeitshilfe für die Tätigkeit als Schwerbehindertenvertretung.

Attest des Amtsarztes bindend

OVG Rheinland Pfalz 2 B 11124/02 vom 19. Aug. 2002

Beamte, denen vom Amtsarzt ihre Dienstfähigkeit bescheinigt wird, müssen ihren Dienst unverzüglich wieder aufnehmen. Dies gilt auch dann, wenn ihnen ein Privatarzt zuvor attestiert hatte, dass sie dienstunfähig seien. Zu diesem Urteil kam nun das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Kein Anspruch eines dauerhaft arbeitsunfähigen Handwerkers auf Weiterbeschäftigung in einer leidensgerechten Beschäftigung in kaufmännischer Abteilung ohne entsprechende Qualifikation

ArbG Frankfurt 4 Ca 10000/01 vom 13. Aug. 2002

Ein wegen eines Knochenleidens dauerhaft arbeitsunfähiger Handwerker hat keinen Anspruch auf eine 'leidensgerechte' Beschäftigung in einer kaufmännischen Abteilung. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt entschieden. Die Richter wiesen damit die Klage eines Fliesenlegers gegen ein Bauunternehmen zurück und erklärten die krankheitsbedingte Kündigung für zulässig.

Schwerbehinderten Rehabilitanten steht ein Wahlrecht zur Schwerbehindertenvertretung zu

BAG 7 ABR 50/99 vom 27. Juni 2001

Das Bundesarbeitsgericht hat am 27.06.2001 entschieden, dass schwerbehinderte Rehabilitanten ein Wahlrecht zur Schwerbehindertenvertretung zusteht.

Mobbing als Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Arbeitnehmers

LAG Thüringen 5 Sa 403/2000 vom 10. Apr. 2001

In einem Aufsehen erregenden Urteil hat das Landesarbeitsgericht Thüringen der Klage eines Arbeitnehmers stattgegeben, in der der Kläger gegen eine ihn diskriminierende Behandlung von Seiten des Arbeitgebers vorging.

Offensichtliche Schwerbehinderung und Anfechtung eines Arbeitsvertrages

BAG 2 AZR 380/99 vom 18. Okt. 2000

Der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts hatte über die Wirksamkeit der Anfechtung eines Arbeitsvertrages wegen unrichtiger Beantwortung der Frage nach einer Schwerbehinderung zu entscheiden.

Mitbestimmung des Betriebsrates bei Versetzung

BAG 1 ABR 5/99 vom 29. Feb. 2000

Eine Versetzung, die dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates nach dem Betriebsverfassungsrecht unterliegt, ist die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereiches für mehr als einen Monat. Sie liegt dann vor, wenn dem Arbeitnehmer ein neuer Tätigkeitsbereich übertragen wird, so dass der Gegenstand der nunmehr geforderten Arbeitsleistung ein anderer wird und sich das Gesamtbild der Tätigkeit ändert

Kündigung wegen dauernder Arbeitsunfähigkeit

LAG Baden-Württemberg 5 Sa 38/99 vom 11. Feb. 2000

Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat in einem Urteil vom 11.02.2000 die ordentliche Kündigung des Arbeitgebers aus personenbedingten Gründen für wirksam gehalten.

Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankung

BAG 4 AZR 814/98 vom 19. Jan. 2000

Der schwerbehinderte Kläger ist seit 1986 bei der Beklagten als Maschinenarbeiter tätig. Er ist 1957 geboren, verheiratet und fünf Kindern unterhaltspflichtig. Seit 1990 kam es vermehrt zu krankheitsbedingten Fehlzeiten. Von 1995 bis 1997 fehlte der Kläger jährlich 67, 109 bzw. 104 Arbeitstage. Von 1990 bis 1997 entstanden der Beklagten Entgeltfortzahlungskosten in Höhe von mehr als 60.000,00 DM.

Pauschaler Aufwendungsersatz für Betriebsräte steht auch der Schwerbehindertenvertretung zu (§ 96 Abs. 3 SGB IX)

ArbG Stuttgart 14 BV 65/99 vom 5. Okt. 1999

Das Gleichbehandlungsgebot ist nicht auf gesetzlich begründete Rechte beschränkt. Es erstreckt sich auch auf in sonstiger Weise dem Betriebsrat eingeräumte Rechtsstellungen (BAG AP Nr. 2 zu § 23 SchwbG = PersR 1987, 39).

Mitbestimmung des Betriebsrats bei Anrechnung von Tariflohnerhöhungen auf übertarifliche Zulagen sowie bei Anhebung der Gehälter von AT-Angestellten

BAG 1 ABR 17/92 vom 27. Okt. 1992

Ein das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG bei der Anrechnung von Tariflohnerhöhungen auf übertarifliche Zulagen begründender kollektiver Tatbestand liegt in der Regel vor, wenn die Anrechnung aus Leistungsgründen erfolgt, wegen der Kürze der Betriebszugehörigkeit bzw. der absehbaren Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder wegen einer zuvor stattgefundenen Gehaltsanhebung. Kein kollektiver Tatbestand ist hingegen anzunehmen, wenn die Anrechnung auf Wunsch eines Arbeitnehmers zur Vermeidung steuerlicher Nachteile vorgenommen wird.

Mitbestimmung des Betriebsrats bei Anrechnung von Tariflohnerhöhungen auf übertarifliche Zulagen

BAG 1 AZR 405/90 vom 22. Sep. 1992

Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Anrechnung von Tariflohnerhöhungen auf übertarifliche Zulagen setzt nicht voraus, dass die Zulage neben dem Tariflohn ausdrücklich ausgewiesen ist. Entscheidend ist, ob auf das Arbeitsverhältnis ein Lohn- oder Gehaltstarifvertrag anwendbar und die Gesamtvergütung daher in einen tariflichen und einen übertariflichen Bestandteil aufteilbar ist.

Mitbestimmung des Betriebsrats bei Anrechnung von Tariflohnerhöhungen auf übertarifliche Zulagen

BAG 1 AZR 18/88 vom 11. Aug. 1992

Die Anrechnung einer übertariflichen Zulage auf eine Tariflohnerhöhung scheidet nur dann aus, wenn mit der Zulage ein besonderer Zweck verfolgt wird, diese etwa als Leistungs- oder Erschwerniszulage gezahlt worden ist.

Unterrichtung des Wirtschaftsausschusses

BAG 1 ABR 61/88 vom 8. Aug. 1989

Der Wirtschaftsprüfungsbericht nach § 321 HGB ist eine Unterlage, die eine wirtschaftliche Angelegenheit des Unternehmens im Sinne von § 106 Abs. 2 BetrVG betrifft und daher vom Arbeitgeber dem Wirtschaftsausschuß jedenfalls dann vorzulegen ist, wenn ein wirksamer Spruch der Einigungsstelle den Unternehmer zur Vorlage des Wirtschaftsprüfungsberichts verpflichtet.

Gegenüberstellung Plan- und Ist-Zahlen

ArbG Offenbach 5/2 BV 40/87 vom 9. Nov. 1987

Der Wirtschaftsausschuss kann verlangen, dass ihm auch für die Vergangenheit vom Unternehmer gefertigte, nach Kostenstellen aufgeschlüsselte monatliche Gegenüberstellungen der Plan- und der Ist-Zahlen vorgelegt werden.