Seminare für Betriebsräte

Betriebsratsschulungen
- Recht und Pflicht -
Als Betriebsrat haben Sie nicht nur einen gesetzlich verbrieften Schulungsanspruch, sondern sogar die Pflicht sich fortzubilden, um die Interessen der Arbeitnehmer bestmöglich vertreten zu können!
Sie übernehmen in Ihrem Amt viele neue und verantwortungsvolle Aufgaben. Um diese bewältigen zu können, benötigen Sie aktuelles und fachlich fundiertes Wissen. Deshalb empfehlen wir von Anfang an die Teilnahme an Betriebsratsschulungen. Scheuen Sie sich also nicht ein Seminar zu besuchen und sich die notwendigen Kenntnisse anzueignen!
Unsere Empfehlungen aus dieser Rubrik:
- Gerade für neu gewählte Betriebsräte empfehlen wir unsere Grundlagenseminare zum Betriebsverfassungsrecht. Werden Sie in kürzester Zeit fit für Ihre Arbeit im Betriebsrat
- Nutzen Sie Ihr Recht auf Schulung! Mehr zu § 37 Abs. 6 BetrVG finden Sie in der Rubrik Ihr Recht auf Fortbildung
- Wann ist eine Schulung erforderlich? Der Betriebsrat muss wissen, wonach die Erforderlichkeit bemessen wird. Lesen Sie hier, wann Sie als Betriebsrat ein Grundlagenseminar bzw. ein Spezialseminar besuchen dürfen.


