Schwerbehindertenvertretung

Schwerbehindertenvertretung

Krankheit und Behinderung kann jeden treffen

 

Auch mit Behinderungen möchte und kann man einen vollwertigen Beitrag im Berufsleben leisten.

 

Dies allen Kollegen zu verdeutlichen ist eine Ihrer verantwortungsvollsten Aufgaben.

So wichtig diese Lobbyarbeit auch ist, so steht doch in erster Linie die Förderung und Unterstüzung der behinderten Mitarbeiter im Vordergrund - sowohl in gesundheitlicher, als auch in arbeitsrechtlicher Hinsicht.

Wir möchten Sie dabei tatkräftig unterstützen und haben deshalb auf den nachfolgenden Seiten die wichtigsten Informationen zu diesem Thema zusammengefasst.

 

 

Unsere Empfehlungen aus dieser Rubrik:

  • Unter dem Punkt "Informationen A-Z" haben wir für Sie viele wichtige Themen zusammengestellt. Informationen die für Sie als Schwerbehinderten-Vertreter hilfreich sein können.
  • Spezielle Seminare sind für Sie als Vertrauensperson unerlässlich, um Ihre behinderten Kollegen bestmöglich vertreten zu können. Profitieren Sie von über 25 Jahren Erfahrung und buchen Sie ein spezielles Seminar für Schwerbehindertenvertreter!

 

SeminarTipp für die SBV

Schwerbehindertenvertretung Teil I
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Sie lernen die Rechte und den Beratungsauftrag der Schwerbehindertenvertretung kennen und können sie in der betrieblichen Praxis umsetzen. Sie kennen die Leistungen sozialer Träger für Schwerbehinderte und die Aufgaben der betrieblichen Ansprechpartner. Dadurch wissen Sie, wo Sie zur richtigen Zeit die geeignete Unterstützung für Ihre Tätigkeit bekommen, und können so die Interessen der schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen wirkungsvoll vertreten.

 

Zum Seminar Schwerbehindertenvertretung Teil I

 

 

 

 

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Teil I: Rechte und Rechtsgrundlagen der SBV

Infos zu Teil I 

Teil II: Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht für die Tätigkeit der SBV

Infos zu Teil II 

Teil III: Aktuelle Änderungen zum Schwerbehinderten-, Arbeits- und Sozialrecht

Infos zu Teil III 

Teil IV: AGG für Schwerbehindertenvertreter

Infos zu Teil IV 

Arbeitsrecht Teil I

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