Betriebsratgeber - Beratungsservice durch die W.A.F.
Sachverständige für den Betriebsrat
Um dem Betriebsrat die Durchführung seiner Aufgaben zu erleichtern, hat der Gesetzgeber Ihnen in § 80 Abs. 3 BetrVG das Recht eingeräumt, Sachverständige hinzuzuziehen.
Machen Sie von Ihrem Recht als Betriebsrat Gebrauch. Holen Sie sich einen Sachverständigen zur Unterstützung ins Haus!
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Information und Beratung:
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W.A.F. Institut für Betriebsräte-Fortbildung |



