Einschalten der Einigungsstelle

Betriebsrat
der Musterfirma

An die Geschäftsleitung
im Hause

Beschwerde des Mitarbeiters über […] (Angelegenheit)
Antrag gemäß §§ 76 Abs. 5, 85 Abs. 2 BetrVG

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Betriebsrat sieht sich leider gezwungen, zum Zwecke der Beilegung der Meinungsverschiedenheit mit der Geschäftsleitung gemäß § 85 Abs. 2 BetrVG die Einigungsstelle anzurufen.

Der Mitarbeiter Herr […] hat sich am […] beim Betriebsrat über […] (Angelegenheit) beschwert. Anbei liegt eine Kopie des Schreibens.

Der Betriebsrat hat sich auf seiner Sitzung vom […] eingehend mit dieser Beschwerde befasst und nach Anhörung der Beteiligten sowie intensiver Beratungen den einstimmigen Beschluss gefasst, dass der Beschwerde abzuhelfen ist. Weiterhin wurde beschlossen, die Einigungsstelle anzurufen, falls die Verhandlungen mit der Geschäftsleitung zu keinem Ergebnis kommen.

Wir haben mit Schreiben vom […] den Arbeitgeber über unseren Beschluss informiert und gleichzeitig aufgefordert, der Beschwerde abzuhelfen. Eine Kopie des Schreibens wird als Anlage beigefügt.

Statt in Verhandlungen einzutreten, hat uns die Geschäftsleitung durch Herrn […] wissen lassen, dass sie die Beschwerde keinesfalls für berechtigt halte und deshalb auch nicht die vom Betriebsrat verlangten Maßnahmen ergreifen werde.

Als Zeugen dieses Gesprächs kommen auf Seiten des Betriebsrats neben dem Unterzeichner Herr […] und Frau […] in Betracht.

Der Betriebsrat vertritt die Ansicht, dass die Beschwerde von Herrn […] berechtigt ist.

Demzufolge bitte ich auftragsgemäß die Einigungsstelle um Tätigwerden und antragsgemäße Entscheidung.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift
Betriebsratsvorsitzender

Anlagen: 1 Kopie Beschwerde des Herrn […], 1 Kopie Information der Geschäftsleitung