Urteile 3070; Wichtige Leitsätze zum Thema: Mitbestimmungsrechte des BR bei Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb (§ 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG); Mitbestimmung des Betriebsrats bei Führung von Krankengesprächen; Mitbestimmung bei Zeitmessungen; Betriebsvereinbarung über Kosten für Arbeitskleidung; Überwachung der Arbeitnehmer durch Privatdetektive; Mitbestimmung bei Regelungen über Alkoholprobleme; Mitbestimmung bei Betriebsbußen; Mitbestimmung bei Ausgestaltung der Dienstbekleidung; Mitbestimmung beim Radiohören im Betrieb; Mitbestimmung bei Einführung von Führungsrichtlinien; Mitbestimmung bei Zugangssicherungssystem; Kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Dienstreiseordnung

Wichtige Leitsätze zum Thema: Mitbestimmungsrechte des BR bei Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb (§ 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG)

Mitbestimmung des Betriebsrats bei Führung von Krankengesprächen - Leitsatz

Die Führung formalisierter Krankengespräche zur Aufklärung eines überdurchschnittlichen Krankenstandes mit einer nach abstrakten Kriterien ermittelten Mehrzahl von Arbeitnehmern ist gemäß § 87 Abs. 1 Satz 1 BetrVG mitbestimmungspflichtig. Es geht dabei um das Verhalten der Arbeitnehmer in bezug auf die betriebliche Ordnung und nicht um das Verhalten bei der Arbeitsleistung selbst.

Az: BAG 1 ABR 22/94 Urteilstext (Auszüge)

Mitbestimmung bei Zeitmessungen - Leitsatz

Arbeitszeitmessung durch manuelle Betätigung einer Stoppuhr ist keine technische Überwachung. Sie ist daher nicht mitbestimmungspflichtig nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG.

Az: BAG 1 ABR 20/94 Urteilstext (Auszüge)

Betriebsvereinbarung über Kosten für Arbeitskleidung - Leitsatz

1. Bei der Einführung einer einheitlichen Arbeitskleidung hat der Betriebsrat nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG mitzubestimmen.

2. In einer Betriebsvereinbarung, durch die "zur Verbesserung des äußeren Erscheinungsbildes und Images" des Arbeitgebers eine einheitliche Arbeitskleidung eingeführt wird, können die Betriebspartner nicht regeln, daß die Arbeitnehmer einen Teil der Kosten (hier knapp 50%) für die Gestellung der Arbeitskleidung zu tragen haben.

Az: BAG 1 AZR 260/92 Urteilstext (Auszüge)

Überwachung der Arbeitnehmer durch Privatdetektive - Leitsatz

Der Einsatz von Privatdetektiven zur Überwachung von Arbeitnehmern bei der Erfüllung ihrer Arbeitspflicht unterliegt nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats.

Az: BAG 1 ABR 26/90 Urteilstext (Auszüge)

Mitbestimmung bei Regelungen über Alkoholprobleme - Nicht amtlicher Leitsatz

Dem Betriebsrat steht bei Regelungen hinsichtlich der Überwachung der Einhaltung eines betrieblichen Alkoholverbots ein Mitbestimmungsrecht zu.

Az: BAG 1 ABR 11/89 Urteilstext (Auszüge)

Mitbestimmung bei Betriebsbußen - Leitsatz

3. Betriebsbußen können nur aufgrund einer zwischen den Betriebspartnern vereinbarten Betriebsbußenordnung und nur für Verstöße gegen die Regeln über das Ordnungsverhalten verhängt werden.

4. Aus dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats hinsichtlich der Aufstellung einer Betriebsbußenordnung und der Verhängung von Betriebsbußen im Einzelfall folgt - solange eine Betriebsbußenordnung nicht besteht - nicht, daß bei einer vom Arbeitgeber gleichwohl verhängten Betriebsbuße der Betriebsrat mitzubestimmen hat. Die einseitig vom Arbeitgeber verhängte Betriebsbuße ist vielmehr unwirksam. Az: BAG 1 ABR 100/88

Mitbestimmung bei Ausgestaltung der Dienstbekleidung - Leitsatz

Der Betriebsrat hat mitzubestimmen bei der Ausgestaltung einer Dienstbekleidung.

Az: BAG 1 ABR 65/88 Urteilstext (Auszüge)

Mitbestimmung beim Radiohören im Betrieb - Leitsatz

1. Die Frage, ob im Betrieb während der Arbeitszeit Radio gehört werden darf, betrifft die Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb. Der Betriebsrat hat daher nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG mitzubestimmen, wenn der Arbeitgeber das Radiohören verbieten will. Ein ohne Beteiligung des Betriebsrats ausgesprochenes Verbot ist unwirksam.

Az: BAG 1 ABR 75/83 Urteilstext (Auszüge)

Mitbestimmung bei Einführung von Führungsrichtlinien - Leitsatz

1. Regeln Führungsrichtlinien, in welcher Weise Mitarbeiter allgemein ihre Arbeitsaufgaben und Führungskräfte ihre Führungsaufgaben zu erledigen haben, so wird damit lediglich das Arbeitsverhalten der Mitarbeiter geregelt. Die Einführung solcher Führungsrichtlinien unterliegt nicht der Mitbestimmung des Betriebsrates.

2. Allgemeine Beurteilungsgrundsätze im Sinne von § 94 BetrVG sind Regelungen, die die Bewertung des Verhaltens oder der Leistung der Arbeitnehmer verobjektivieren und nach einheitlichen, für die Beurteilung jeweils erheblichen Kriterien ausrichten sollen. Mit ihnen soll ein einheitliches Vorgehen bei der Beurteilung und ein Bewerten nach einheitlichen Maßstäben ermöglicht und so erreicht werden, daß die Beurteilungsergebnisse miteinander vergleichbar sind.

3. Wird lediglich geregelt, daß Vorgesetzte nachgeordnete Mitarbeiter unter bestimmten Voraussetzungen auf die Erfüllung ihrer Arbeitsaufgaben zu kontrollieren haben, so handelt es sich bei dieser Regelung nicht um allgemeine Beurteilungsgrundsätze im Sinne von § 94 BetrVG, auch wenn das Ergebnis der Kontrolle Grundlage für die Beurteilung und Förderung des Mitarbeiters sein soll.

Az: BAG 1 ABR 2/83 Urteilstext (Auszüge)

Mitbestimmung bei Zugangssicherungssystem - Leitsatz

Die Installation eines Zugangssicherungssystems, das bei der Präsentation von codierten Ausweiskarten den Ein- oder Ausgang zu Betriebsräumen freigibt, ohne festzuhalten, wer wann in welcher Richtung den Zugang benutzt, unterliegt nicht der Mitbestimmung des Betriebsrates.

Az: BAG 1 ABR 69/82 Urteilstext (Auszüge)

Kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Dienstreiseordnung - Leitsatz

Der Betriebsrat hat kein Mitbestimmungsrecht, wenn der Arbeitgeber eine Dienstreiseordnung erläßt, in der die Erstattung von Dienstreisekosten und das Verfahren bei der Genehmigung und Abrechnung der Dienstreise geregelt werden. Az: BAG 1 ABR 91/79

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