Crash Kurs - Teil I: Die Aufgaben und Gründung...
Teil II: Die Rechte des Betriebsrates...
Teil III: Das kann der Betriebsrat erreichen...
Teil IV: Betriebsvereinbarungen aushandeln...
Teil V: Was nun? Ein Fazit...
Die Aufgaben des Betriebsrates
Der Betriebsrat hat die Aufgabe, die Beschäftigten bei Einstellungen in Lohn und Gehaltsfragen sowie bei Kündigungen und vielen weiteren Themenbereichen vor der Willkür des Arbeitgebers zu schützen. Arbeitsbedingungen sind mit dem Betriebsrat so zu gestalten, dass sie die Bedingungen aus Recht und Gesetz sowie nach den Tarifverträgen erfüllen.
Wann Sie einen Betriebsrat gründen können
Ein Betriebsrat kann in jedem Betrieb ab mindestens fünf Beschäftigten (einschl. Auszubildende, Aushilfen usw.) gewählt werden. Die Betriebsratswahl darf vom Arbeitgeber nicht behindert oder verboten werden.
Alle Arbeitnehmer benötigen einen Betriebsrat
Immer wieder gibt es unterschiedliche Auffassungen zwischen der Firma und der Belegschaft um z.B.
- den Lohn bzw. das Gehalt,
- die Arbeitszeiten,
- die Lage des Urlaubes usw.
Bei den vielen unterschiedlichen Interessen zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten können sich die einzelnen Arbeitnehmer und ArbeitnehmerInnen nur schwer allein durchsetzen. Der Betriebsrat jedoch vertritt die Interessen aller Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen im Betrieb. Der Betriebsrat ist also „einseitiger" Vertreter der Interessen der Belegschaft.






