Erstellt am 24.03.2017 um 11:09 Uhr von gironimo
Was einzelvertraglich vereinbart ist, hat nichts mit dem zu tun, was der BR darf.
Ja ihr dürft Durchschnitte bekannt geben, wenn keine Rückschlüsse auf einzelne AN möglich ist
Erstellt am 24.03.2017 um 11:09 Uhr von Moorhuhn
Hallo SamDaSoo,
ob der Betriesbrat dir solche Informationen geben darf, kann ich dir nicht mit Sicherheit beantworten - vermute aber mal eher nicht (wegen BDSG).
Aber: der vertraglich festgeschriebene Passus nicht über das gehalt sprechen zu dürfen ist nicht rechtens (LAG Mecklenburg-Vorpommern · Urteil vom 21. Oktober 2009 · Az. 2 Sa 237/09) da auch bei der Lohnfrage der Gleichbehandlungsgrundsatz gilt und du nur durch vergleich mit anderen feststellen kannst, ob der AG dagegen verstößt.
Erstellt am 24.03.2017 um 14:45 Uhr von Pjöööng
Wobei ich mich frage, welches Signal damit in die Belegschaft gesendet werden soll und ob es auch so ankommt...
Erstellt am 24.03.2017 um 15:32 Uhr von Betriebsratten
Im übrigen ist das Verbot über sein eigenes Gehalt zu sprechen in dieser Form null und nichtig.
https:www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/schweigepflicht-ueber-das-gehalt-reden-verboten_76_348410.html
Gruß von den Betriebsratten
Erstellt am 26.03.2017 um 00:50 Uhr von BloodyBeginner
Das Gehalt ist ein persönliches Datum und laut somit liegt es laut BDSG bei dem AN wie er damit umgeht.