Erstellt am 24.03.2017 um 09:53 Uhr von Zappelmann
Und worum soll es da gehen? Was soll geregelt werden?
Erstellt am 24.03.2017 um 10:59 Uhr von Pjöööng
Was ist der Zusammenhang zwischen "Nasenfaktor" und "Homeoffice"?
Erstellt am 24.03.2017 um 11:25 Uhr von gironimo
Ein weites Feld, dass es da abzuarbeiten ist.
Muster - BVs gibt's im Netz; müssen aber wie üblich auf die betriebliche Situation angepasst werden.
Erstellt am 24.03.2017 um 11:45 Uhr von Zappelmann
> Muster - BVs gibt"s im Netz
Sicher, aber zu welchem Thema?
Erstellt am 24.03.2017 um 15:37 Uhr von betriebsratten
hmmm....normalerweise ist es ja nicht mein Ding stinksarkastisch zu werden-aber sind wir hier bei FB? So al la...ich weiss zwar nicht über was ich rede.....
Um was solls gehen? Natürlich um Home Office......wer es in Anspruch nehmen darf, unter welchen Bedingungen....und um das in einer BV zu regeln. steht alles da.
Das alles im Netz steht weiss ich-auch die Friedrich Ebert Stiftung und deren Sammlung. Für solche Plattheiten.....ach lassen wirs.
Und Nasenfaktor ist wenns ohne eine Regelung der eine bewilligt bekommt und sein vergleichbarer Kollege nicht. Nasenfaktor halt. Unbekannt?
Bis jetzt keine hilfreiche Antwort. Nicht mal im Ansatz.....
Erstellt am 24.03.2017 um 15:46 Uhr von Pjöööng
Wenn Du so ein Käppsele bist, warum beantwortest Du Dir Deine Fragen nicht selber?
Erstellt am 24.03.2017 um 15:48 Uhr von betriebsratten
Weil ich ne Frage gestellt habe....VP....und anscheinend keiner was hilfreiches hat. Wie ausgeführt. Lesen kannste?
Muss natürlich Böckler Stiftung heissen....
Erstellt am 24.03.2017 um 19:13 Uhr von Zappelmann
Egal, was du da rauchst, nimm weniger oder gib uns auch etwas davon.
Bei all den Problemen, die auftreten könnten, wissen natürlich alle, was du da mit den paar Worten in deiner Frage gemeint hast. Ich konnte da gar nichts rauslesen.
Erstellt am 25.03.2017 um 09:50 Uhr von Ernsthaft
Schau dir die dortige Muster BV einmal an:
https:www.poko.de/Betriebsrat/Betriebsrat-Know-How/Betriebsvereinbarungen
Das dort aufgeführte sollte auch beachtet werden:
http://www.steuer-recht-haas.de/attachments/article/19/mustervertrag-arbeitsvertrag-homeoffice.pdf
Erstellt am 26.03.2017 um 00:57 Uhr von BloodyBeginner
Anforderungen an den Heimarbeitsplatz (Größe, Ausstattung), vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellte Hardware/Software, wie wird die Arbeitszeit erfasst.... das sind z.B. Dinge die man regeln könnte
Erstellt am 26.03.2017 um 11:15 Uhr von Pjöööng
Das ist aber nicht das, was er da regeln möchte. Das was er regeln möchte wird er sowieso nicht bekommen.
Erstellt am 26.03.2017 um 15:57 Uhr von Ernsthaft
Naja, wer sich halbwegs im Arbeitsrecht und hier besonders im BetrVG auskennt, kann es auch geregelt bekommen, ohne hierzu extra eine BV abzuschließen.