Erstellt am 23.03.2017 um 22:17 Uhr von alterMann
Jahda, was auf der BR-Tafel ausgehängt wird, bestimmt der BR. Das können auch Infos einer oder mehrereri Gewerkschaften sein.
Erstellt am 24.03.2017 um 07:03 Uhr von Pickel
AlterMann scheint noch nie von der Neutralitätspflicht des BR gehört zu haben.
http://www.schoenhoeft.de/Schoenhoeft%20Neutralitaetspflicht%20und%20Koalitionsfreiheit%20Betriebsrat%202014%20762.pdf
Seine pauschale Aussage, dass der BR nach freier Entscheidung alles aushängen kann ist daher schlichtweg falsch.
Erstellt am 24.03.2017 um 07:53 Uhr von gironimo
Immerhin sind die Autoren so offen festzustellen, daß sie nicht die überwiegende Meinung vertreten. Sie verwechseln auch Äpfel und Birnen, denn Gewerkschaften sind nicht mit Parteien vergleichbar.
Aus meiner Sicht - ich würde diese Kanzlei nicht aufsuchen.
Erstellt am 24.03.2017 um 08:03 Uhr von Samira
Das in den Gazetten des Arbeitgeberlagers so etwas veröffentlicht wird, kann ja nun nicht weiter verwundern.
Nicht alles, was man heut zu Tage schwarz auf weiß liest, ist das Papier wert, auf dem es gedruckt ist.
Erstellt am 24.03.2017 um 12:06 Uhr von alterMann
Gut, Pickel, sooo habe ich das nun auch nicht gemeint.
Natürlich muss der BR sich (einigermaßen) neutral verhalten. Er kann aber Informationen und auch Streikaufrufe einer Gewerkschaft aushängen oder weiterleiten - er darf halt nur selbst z.B. nicht zum Streik aufrufen.
Problematisch ist das beim Fragesteller vielleicht deshalb, weil da nur eine von zwei Gewerkschaften Informationen aushängt. Aber wenn der BR da eine Gewerkschaft benachteiligt, wird die sich im Zweifel schon zu wehren wissen.