Hallo zusammen!

Ich hätte 2 Fragen:

1. Wenn ein Ersatzmitglied bezahlt freigestellt ist bis zum Renteneintritt, ist dies würde ich sagen kein Verhinderungsgrund und ich muss dieses Mitglied ordnungsgemäß laden bei Verhinderung eines ordentlichen Mitglieds. Ist das korrekt?

2. Ein ordentliches Mitglied kommt demnächst aus dem Erziehungsurlaub. Sie teilte mir schon im Vorfeld mit, das ihr Kind grad in einer Phase ist (hab vergessen welche), in der sie an den regulären Vormittagssitzungen wöchentlich nicht teilnehmen kann. Sie kann nur spät arbeiten. Das ist doch meiner Meinung nach kein Verhinderungsgrund, oder ist es in ihrem speziellen Fall einer?

Freue mich auf Eure Antworten.

LG MightyRun