Erstellt am 23.03.2017 um 11:47 Uhr von celestro
https:www.gehalt.de/news/wer-zahlt-das-gehalt-waehrend-einer-reha
ganz unten steht etwas zu Mutter/Vater-Kind Kur
Erstellt am 23.03.2017 um 12:43 Uhr von Oiskipoiski
Habe jetzt die Paragraphen gefunden.
Der Anspruch auf die Maßnahme ergibt sich aus §§ 24 und 41 SGB V und der Anspruch auf Entgeltfortzahlung aus § 9 EFZG (i.V.m. § 3 EFZG).
Erstellt am 29.05.2019 um 07:49 Uhr von Kurberatung
Der Arbeitgeber braucht bei einer Kur keine Freistellung zu erteilen, sondern das ergibt sich aus dem Krankheitsbild. Die Kur wird abgewickelt wie eine Krankmeldung. Auch kann der Arbeitgeber nicht verlangen, wann sie in Kur fahren. Es sein den das der Arbeitgeber und sie ein sehr guten Verhältnis haben und man sich absprechen kann.