Hallo zusammen,

ich habe mal eine rein hypothetische Frage zur Gesetzesänderung Arbeitnehmerüberlassung ab dem 01.04.2017:

Nehmen wir an, es gibt 2 Firmen, A und B. Ein Leihwerker, nennen wir ihn Erwin, arbeitet jetzt die Monate 4, 6, 8, 10 und 12 in Firma A. Die Monate 5, 7, 9 und 11 wird Erwin in Firma B eingesetzt. Wenn ich jetzt nach dem neuen AÜG gehe, wäre Erwin bei Firma A 9 Monate im Einsatz, müsste anschließend also unter Equal Pay fallen obwohl er faktisch nur 5 Monate bei Firma A eingesetzt war. Sehe ich das richtig?