Erstellt am 22.03.2017 um 14:51 Uhr von Challenger
Tach auch,
ich denke DDu meinst, daß das BR-Mitglied für BR-Tätigkeit freigestellt ist (?)
Hierzu sagt das BetrVG :
§ 38 Freistellungen
(1) Von ihrer beruflichen Tätigkeit sind mindestens freizustellen in Betrieben mit in der Regel
200 bis 500 Arbeitnehmern ein Betriebsratsmitglied,
Erstellt am 22.03.2017 um 15:00 Uhr von gironimo
Nein - diese Aufstellung kannst Du nicht verlangen. Du kannst aber in der nächsten Betriebsversammlung (Tätigkeitsbericht) konkrete Fragen stellen.
Erstellt am 22.03.2017 um 15:15 Uhr von Ernsthaft
Oder sich selbst mal zur Wahl stellen, um dann ev. auch einmal mitzubekommen, dass es für ein freigestelltes BRM auch einen Haufen an Arbeit gibt, die sich nicht immer sofort greifen lässt.
Billige Neiddiskussionen bringen hier jedenfalls nichts!
Erstellt am 22.03.2017 um 19:55 Uhr von Moreno
Hier bin ich... Ausnahmsweise Mal voll bei Ernsthaft! Wenn es einen freigestellten gibt hat der Betrieb in der Regel über 200 Mitarbeiter da ist sehr viel Schreibkram und so weiter. Sonst hätte der Gesetzgeber nicht die Freistellung möglich gemacht. Und wenn nicht viel rueber kommt liegt dies am gesamte Gremium und nicht an dem einzelnen Freigestellten.
Erstellt am 23.03.2017 um 09:20 Uhr von BloodyBeginner
Immer schön wenn Fragesteller ihre Frage löschen...
Erstellt am 23.03.2017 um 09:21 Uhr von moreno
Er hat halt nicht die Antwort bekommen die er haben wollte ;-)