Hallo,

wir haben in unserem Betrieb keine BV zur Sache Urlaub. Ansonsten sin auch keine Urlaubsgrundsätze vereinbart.

Urlaub wird relativ händsärmlich vergeben, mal schriftlich genhmigt per Urlaubsantrag mall wird das ganze mündlcih abgearbeitet.
Eine Kollegin geht gerade auf die Barrikaden und beschwert sich weil sie am 16.02. urlaub für den 21.02. schrichtlich per Urlaubsantrag beantragt hat und diesen abgelhnt bekommen hat, weil zukurzfritsig und viel zu tun war. Sie besteht darauf, dass der Arbeitgeber ihr den Urlaubsantrag zurückgibt, und hat sich offiziell darüber beschwert, dass er dies bisher nicht getan hat.

Hat die Kollegin ein Recht darauf, dass ihr ein Urlaubsschein zurückgegeben wird? Gibt es gesetzliche Formforschiften oder sonstige gesetzliche Regelungen die in diesem Fall passen?
Einigungsstelle ist ja keine Option, da das Datum zurückliegt.

Danke vorab.

Gruss
PaulBreitner