Hallo,

ich habe eine Frage zur Einführung von SAP RCC 6.0.

Unser Unternehmen möchte SAP RCC 6.0 einführen.

Sollte es zur Einführung kommen, wäre bei uns §111 BetrVG Abs. 5 erfüllt. Dies ist auch unstrittig.

Nach welchem § habe wir nun das Recht, vom Unternehmen ein Interessenausgleich einzufordern?

Meiner Meinung nach, ist in § 112 BetrVG nur geregelt , wie wir zu verfahren haben, wenn wir uns nicht einigen.

Habe ich einen Denkfehler?

Ich bedanke mich bereits jetzt für eure Tipps.

Viele Grüße

Newbie