Erstellt am 24.02.2017 um 10:31 Uhr von GesamtMAV
Androhung von Gewalt geht gar nicht. Sowohl verbal als auch körperlich. Das ist mehr als grenzüberschreitend.
Meine Frage wäre, ob Zeugen anwesend waren.
Ich würde alles protokollieren: Uhrzeit, Datum, Anlass, Anwesende, Grund usw.
Dann alles schriftlich dem Vorgesetzen zukommen lassen und auch gegenzeichnen lassen, ebenso ein schriftlich einen Gesprächstermin einfordern. Ggf. einen runden Tisch anbieten, damit klare Grenzen besprochen werden können.
Eine Veröffentlichung an alle Mitarbeiter zu dem Thema BRA-Arbeit und die dafür berechtigte Erledigung in der Arbeitszeit. Ihr setzt euch für die Belange der Mitarbeiterinnen ein, dass macht man nicht in der Mittagspause. Vielleicht wäre da ja ein Bericht über eure bisherigen Arbeiten gut, somit können alle sehen, was ihr so leistet und wofür ihr euch einsetzt. Dafür gibt es ja auch die Mitarbeiterversammlungen.
Erstellt am 24.02.2017 um 10:56 Uhr von gironimo
Betriebsversammlung - der guten Ordnung halber.
Aber ich denke auch, dass Öffentlichkeitsarbeit sehr wichtig ist. Es gibt ja nun einmal das geflügelte Wort: "Die trinken da ja nur Kaffee". Macht deutlich, was Eure Ziele und Aufgaben sind und welcher Aufwand damit verbunden ist.
Ansonsten - wenn Du unbedingt eine Klärung des Sachverhalts willst, wende Dich direkt an den Arbeitgeber, wenn die Vorgesetzten nicht reagieren .
Erstellt am 24.02.2017 um 10:57 Uhr von gironimo
oh - ich sehe GesamtMAV - also kirchliche Einrichtung. Da mag die Betriebsversammlung Mitarbeiterversammlung heißen.
Erstellt am 24.02.2017 um 13:00 Uhr von GesamtMAV
Stimmt! :) Passt ja auch. Geht ja um die Mitarbeiter und deren Belange.
Erstellt am 24.02.2017 um 13:06 Uhr von Reifenrüde
Ich habe eben mal dokumentiert wann was passierte und gesagt wurde, sowie wer als Zeuge zu benennen ist um das dem Chef vorzulegen und mir den Erhalt bestätigen zu lassen.Mündliche Schilderungen werden leider nicht immer ernst genommen, auch weil sie nicht im Dokument festgehalten werden für spätere ähnliche Geschehnisse.
Erstellt am 24.02.2017 um 13:58 Uhr von GesamtMAV
Ja, das ist bestimmt ein guter Weg. Eigentlich sollte immer alles schriftlich festgehalten werden. Letztendlich weil auch sonst wir bei den vielen Anliegen den Überblick verlieren. Per Mail wäre eine Lesebestätigung auch sinnvoll.
Wünsche viel Erfolg!!!
Erstellt am 24.02.2017 um 18:10 Uhr von BRHamburg
Nur ein Gedanke von mir: Sind die Zeugen den auch damit einverstanden das ihr Name hier genannt werden? Leiden sie auch nicht an Erinnerungslücken?