Ein Mitarbeiter hat keine richtige Urlaubsvertretung. Wenn er weg ist, bleibt die Arbeit liegen. Er fängt dann mit den Aufgaben von unten an. Er braucht einen Tag pro zwei Tage Urlaub für die "Abarbeit". Das entspricht für drei Wochen Urlaub braucht er fünf Tage für die Arbeit die in seiner Abwesenheit liegen geblieben ist.

Der Mitarbeiter beschwert sich, dass nach einem Erholungsurlaub ist er hierdurch mit viel Stress konfrontiert. Es wird erwartet, dass er gleich für alle und für neue Aufgaben zur Verfügung steht.

Wie ist die Rechtlage hierzu. Wir wurden nicht fündig. Es scheint so als darf der Arbeitgeber selbst bestimmen, ob er eine Vertretung für diesen Mitarbeiter haben will (andere MA haben Vertretungen). Wenn das so ist, muss er einfach klar kommen mit dem Stress?

Danke im Voraus.