Hallo liebe Kollegen,

ich habe zur Frage etwas aus dem Jahr 2012 gefunden, seit dem sind allerdings ja ein paar Jahre ins Land gegangen und es konnte ja mittlerweile was neues an gesetzten heraus gekommen sein:

Wenn ein Arbeitgeber aus dem Urlaub geholt wird hat er da ein Recht auf "Mehrurlaub"? Das er die Abgebrochenen Tage gut geschrieben bekommt ist logisch. Gelesen haben ich schon von wegen 2 Tage zusatzurlaub oder sogar eine 1 zu 1 Regelung. Gibt's da irgendetwas oder ist das eher was für eine Brv sozusagen als "Anreiz" wenns wirklich mal im Betrieb am Dampfen ist.

Danke für eure Antworten.