Erstellt am 22.02.2017 um 17:04 Uhr von gironimo
Die Antwort der Personalchefin ist unfug. Natürlich muss der BR wissen, mit welcher Wochenarbeitszeit (Vollzeit, Teilzeit und wie viel) ein AN eingestellrt wird.
Warum sollte der BR es auch nicht wissen. In dem Moment wo er eingestellt ist, hättet Ihr den Anspruch ja ohnehin. Wie sollt Ihr sonst den Anspruch des § 80 Abs 1 Nr.1 BetrVG erfüllen und die Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 2+3 BetrVG ausüben können.
Ich würde da nicht lange diskutieren. Fordert die Informationen ggf. noch einmal ein und macht deutlich, dass Ihr ggf. Rechtsmittel einlegen werdet.
Erstellt am 22.02.2017 um 17:20 Uhr von Pickel
Du hast ein Recht auf die Info. Ein Recht auf Mitsprache bzgl. der vereinbarten Stundenzahl aber nicht.
Erstellt am 22.02.2017 um 17:21 Uhr von RoterFaden
Vielleicht kannst du künftig schon vorher ansetzen:
zieh den §93 und bestehe auf die interne Ausschreibung von Arbeitsplätzen.
Bereits im Aushang sollte ja die Wochenarbeitszeit zu sehen sein.
Erstellt am 22.02.2017 um 17:29 Uhr von Moreno
Du hast ein Recht auf die Info...Wau. Pickel es wird ja noch ein richtiger Betriebsrat aus Dir ;-)
Erstellt am 23.02.2017 um 14:22 Uhr von EightBall
Also ich sehe das etwas anders, ja. Nicht der BRV hat Anspruch auf die Info, sondern der BR. Beschluss fassen, BRV mit der Einsicht beauftragen. Dann aber! :)