Erstellt am 21.02.2017 um 21:43 Uhr von Catweazle
Erstellt am 21.02.2017 um 21:44 Uhr von Pickel
indem du ihn fragst?
Eine Tarifbindung ergibt sich daraus übrigens noch lange nicht.
PS Catweazle
Ich glaube kaum, dass die Gewerkschaften über Verbandsmitgliedschaften von Unternehmen abschließend Auskunft geben können...
Erstellt am 21.02.2017 um 22:19 Uhr von Sächsin
Ist die Mitgliedschaft Voraussetzung für TV , wenn die Gewerkschaft auf der einen Seite und der AG auf der anderen Seite einen TV abschließen?
Erstellt am 21.02.2017 um 23:14 Uhr von Challenger
Tach auch,
Auszug aus dem Tarifvertragsgesetz :
§ 3 Tarifgebundenheit
(1) Tarifgebunden sind die Mitglieder der Tarifvertragsparteien und der Arbeitgeber, der selbst Partei des Tarifvertrags ist.
(2) Rechtsnormen des Tarifvertrags über betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Fragen gelten für alle Betriebe, deren Arbeitgeber tarifgebunden ist.
(3) Die Tarifgebundenheit bleibt bestehen, bis der Tarifvertrag endet.
§ 4 Wirkung der Rechtsnormen
(1) Die Rechtsnormen des Tarifvertrags, die den Inhalt, den Abschluß oder die Beendigung von Arbeitsverhältnissen ordnen, gelten unmittelbar und zwingend zwischen den beiderseits Tarifgebundenen, die unter den Geltungsbereich des Tarifvertrags fallen. Diese Vorschrift gilt entsprechend für Rechtsnormen des Tarifvertrags über betriebliche und betriebsverfassungs-rechtliche Fragen.
Erstellt am 22.02.2017 um 09:02 Uhr von Kölner
Naja. Ein AG muss nicht im AG-Verband sein um einen TV abzuschliessen.
Erstellt am 22.02.2017 um 09:10 Uhr von RoterFaden
>wenn die Gewerkschaft auf der einen Seite und der AG auf der anderen Seite einen TV abschließen?
Schätze es geht nicht um einen TV, sondern um einen Haustarif.
Dazu muss der AG nicht im Verband sein.