Hallo zusammen,

ich arbeite in einem befristeten Arbeitsverhältnis bis zum 30.06.2017.

Im März wollte ich zweieinhalb Wochen Urlaub machen aber mein Arbeitgeber
hat dies abgeleht, da ich je bis zum März noch keine 12 Urlaubstage "erarbeitet" hätte.

Eine BR haben wir leider (noch) nicht - Wahl ist für April geplant.

Daher meine Frage:

Ist das richtig, das man nur bereits erarbeite Urlaubstage bekommen kann ?
Dann könnte ich ja eigendlich nie zu Beginn einens Jahre z.B. in SkiUrlaub fahren ?

Wo könnte ich denn entsprechende Regelungen finden ? In meinem Arbeitsvertrag steht hierzu nichts.

Vielen Dank im Voraus.

Der BremerFisch