Erstellt am 18.02.2017 um 09:06 Uhr von gironimo
War denn die Stelle ausgeschrieben und hat sich jemand innerbetrieblich auf diese Stelle mit 6 Stunden beworben?
Erstellt am 18.02.2017 um 14:55 Uhr von Teufel
Ja, die Stelle war ausgeschrieben.
Beworben hat sich keiner weil diejenigen die befristet sind haben mehr Stunden.
Erstellt am 19.02.2017 um 07:54 Uhr von gironimo
6 Std - also an zwei Tagen je 3 Std. Wer würde sich da schon bewerben, wenn er jetzt schon mit 2 Stunden mehr wahre Reichtümer verdient.
Ihr solltet euch wohl eher um die schlechten Arbeitsverhältnisse ansich kümmern. Aber dazu ist diese Anhörung gemäß § 99 BetrVG wohl nicht der richtige Zeitpunkt. Ich würde zustimmen und dann mit dem BR in Klausur gehen, um einen Plan / Strategie für einen Vorschlag nach § 92a BetrVG zu erarbeiten.
Erstellt am 19.02.2017 um 10:07 Uhr von nicoline
" 6 Std. - also an 2 Tagen je 3 Std.*
Wo steht das? Es ist zwar unerheblich für die Beantwortung der Frage aber: was bedeutet, die Arbeitszeit soll nun 6 Std. betragen? Tgl., wöchentlich, monatlich?
Erstellt am 19.02.2017 um 10:23 Uhr von gironimo
Ob wöchentlich oder monatlich weiß ich natürlich auch nicht - mir erschien wöchentlich als wahrscheinlich (und dazu fallen mir viele Beschäftigungsverhältnisse ein ....).
Und da ist mir dann so der § 12 Abs. 1 TzBfG in den Sinn gekommen. "(...) Wenn die Dauer der täglichen Arbeitszeit nicht festgelegt ist, hat der Arbeitgeber die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers jeweils für mindestens drei aufeinander folgende Stunden in Anspruch zu nehmen."
Vielleicht ist ja in diesem Fall auch etwas anderes vereinbart - weiß ich natürlich nicht.
Erstellt am 19.02.2017 um 11:10 Uhr von Teufel
Hallo.
Ja, hatte vergessen zu erwähnen das die Kollegin 2 mal 3 Std. die Woche Arbeiten soll.
Bei uns werden diese Kräfte für die Saison eingesetzt meistens für ein halbes Jahr.
Nur wie gesagt unser Problem ist wenn wir zustimmen kann eine andere Kollegin gehen, da sie bis Mai befristet ist und der Chef wird nicht zwei behalten.