Hallo,
gibt es eine gesetzliche Regelung (Tarifvertrag oder BV existieren nicht) wieviele Rufbereitschaften ein Mitarbeiter im Monat leisten darf? Die reguläre tägliche Arbeitszeit beträgt 8 Stunden bei einer 5-Tage-Woche. Die Rufbereitschaften beginnen mit Ende der regulären Arbeitszeit um 16.30 Uhr und enden mit Beginn der regulären Arbeitszeit um 08.00 Uhr. Fällt in der Bereitschaft keine Arbeit an, wird die gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeit ja eingehalten. Darf der Arbeitnehmer trotzdem an jedem Tag eines Monats zur Rufbereitschaft herangezogen werden?