Erstellt am 13.02.2017 um 17:41 Uhr von Pjöööng
Gesetzliche Grundlage ist dafür zuallererst mal sein Eigentumsrecht. Er kann bestimmen, was mit seinem Eigentum getan werden darf und was nicht. Allerdings kann er diese Eigentumsrechte nicht uneingeschränkt ausüben, sondern muss auch andere gesetzliche Regelungen beachten (z.B. Mitbestimmung).
In Deine Amtsführung als BR kann er Dir nicht reinreden.
Bits Du nicht betrieberatend unterwegs, kann er Dir natürlich grundsätzlich untersagen zu telefonieren statt zu arbeiten. Wenn jetzt Dein Handy klingelt musst Du also zuerst mal feststellen können, wer Dich weswegen anruft. Bei Fremdfirmen wird Dein Arbeitgeber anweisen können, den Anruf abzuweisen. Bei anderen wird er Di schon zugestehen müssen dass Du fragst worum es geht und dann den Gesprächspartner abwürgst wenn es nicht betriebsrätlich ist.
Was er DIR natürlich nicht verbieten kann ist dass ANDERE Deine Nummer wählen.
Erstellt am 13.02.2017 um 17:46 Uhr von gironimo
Wie kommen denn die MA von Fremdfirmen zu Deiner BR-Nummer?
Ansonsten würde ich dem Arbeitgeber eine BV zur Handynutzung vorschlagen - und ihm sagen, er möge es unterlassen, das BR-Handy in einer unzulässigen Form zu kontrollieren.
Erstellt am 13.02.2017 um 18:21 Uhr von paula
"....BR-Handy in einer unzulässigen Form zu kontrollieren" hat er das? Davon habe ich hier nichts gelesen!
Das Handy ist ganz offensichtlich nicht als Arbeitsmittel überlassen, sondern soll für die BR Arbeit genutzt werden. Ich sehe daher auch kein Mitbestimmungsrecht des BR zu diesem speziellen Handy
Natürlich kann man eine BV zur technischen Einrichtung Handy schließen. Ob das das vorliegende Problem löst? Wohl eher nicht
Erstellt am 13.02.2017 um 19:11 Uhr von kratzbuerste
Die Anrufliste des BR kontrollieren? Wo gibt es so was? Wer hat mit dem BR telefoniert.....
Dazu hat sich das BAG schon seit den 80er Jahren eindeutig geäußert.
Erstellt am 14.02.2017 um 08:02 Uhr von ganther
Wo steht was von der anrufliste? Vielleicht hat der Kollege davon erzählt...
Erstellt am 14.02.2017 um 12:58 Uhr von Tulpe
Woher soll den der Chef wissen wer anruft? Geht doch nur wen er Unerlaubt in die Liste schaut. So kann er auch sehen wer den BR bei Problemen anruft.
Wer genau liest sieht es.
Erstellt am 14.02.2017 um 13:09 Uhr von ganther
Noch mal... es kann auch sein, dass Paulina selber davon erzählt hat. Ohne das zu wissen ist es Spekulation...
Erstellt am 14.02.2017 um 16:50 Uhr von Pickel
Tulpe und Kratzbürste. Wie wollt ihr ernsthaft im Monatsgespräch argumentieren, wenn schon derlei simple Sachverhalte euch abhängen?
Nirgendwo steht etwas von unzulässiger Kontrolle. Aber wenn der Mitarbeiter mit dem Servicemann telefonierend an der Anlage steht und bespricht, ob er jetzt am roten oder grünen Kabel zieht, dann weiß man schon dass es kein BR-Gespräch ist. Auch die Vorgesetzten und damit auch bald der AG.
Erstellt am 14.02.2017 um 18:44 Uhr von DummerHund
Die Frage die ganz oben an steht...wie kommen Fremdfirmen an der Telenummer des BR. Wenn das gelöst ist ist warscheinleich auch die Antwort gefunden. Mal ein Beispiel aus eigener Erfahrung. Bin Lkw Fahrer: Habe ein Dienst und ein Privates Handy. Telefonieren kann ich peer Bluethues über das Radio im lkw. Aber immer nur mit einem Handy. Da mein Privates Handy die Eigenschaft besiitzt zwei Karten verwalten zu können habe ich beide karten dort drin und das Firmenhandy wech gelegt. Ein Handy zwei Verträge mit veschiedenen Anbietern. Habe meinem Handy zwar gesagt er so bei jedem Anruf fragen ob von der Karte xy oder yz aus getelet werden soll...aber auch hier schleichen sich mal Fehler ein.....seitens der technik und nicht der Person. Soviel mal zu der Möglichkeit des warums ......der Fremdanrufer