Erstellt am 20.01.2017 um 10:05 Uhr von gironimo
Darauf kommt es nicht an. Die Frage ist, ob er sich um zwei eigenständige Betriebe handelt oder die beiden GmbH's gemeinsam in einemn Betrieb tätig sind (z.B. gleiche Betriebsmittel und Räume gemeinsam nutzen).
Schau doch mal in die §§ 1 und 4 BetrVG