Hallo zusammen!

Woraus ergibt sich eigentlich, dass man keinen Anspruch haben soll auf Befristung von Teilzeit nach § 8 TzbfG? Das Gesetz sagt hierüber gar nichts aus... Trotzdem liest man überall, dass man keinen Anspruch darauf hat, die begehrte Teilzeit zu befristen...

Im Gesetz heißt es lediglich:

(1) Ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat, kann verlangen, dass seine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit verringert wird.
...
3) Der Arbeitgeber hat mit dem Arbeitnehmer die gewünschte Verringerung der Arbeitszeit mit dem Ziel zu erörtern, zu einer Vereinbarung zu gelangen. Er hat mit dem Arbeitnehmer Einvernehmen über die von ihm festzulegende Verteilung der Arbeitszeit zu erzielen.

(4) Der Arbeitgeber hat der Verringerung der Arbeitszeit zuzustimmen und ihre Verteilung entsprechend den Wünschen des Arbeitnehmers festzulegen, soweit betriebliche Gründe nicht entgegenstehen...