Erstellt am 18.01.2017 um 15:40 Uhr von celestro
Ich würde mir zunächst Gedanken machen, ob ich als BR (bzw. als Mitglied des BR) diesem Wunsch nachkommen möchte. Und da wäre ich persönlich eher geneigt "Nein" zu sagen.
Erstellt am 18.01.2017 um 16:55 Uhr von Pjöööng
Was soll denn dieser Zweizeiler beinhalten und wofür soll er dienen?
Rechtlich wird das sowieso schwierig. Damit der BRM überhaupt etwas für den BR unterzeichnen darf, bedarf es eines Beschlusses. Der BR kann aber meines Erachtens nur wirksame Beschlüsse fassen, wenn der Beschlussgegenstand in die gesetzlichen Aufgaben des BR fällt, Insoweit erscheint es mir fraglich, ob hier überhaupt ein wirksamer Beschluss gefasst werden kann.
Abgesehen davon: Das ist ein Schmarrn den das Mädel da will.
Erstellt am 18.01.2017 um 17:24 Uhr von gironimo
Sie kann ja mal einen Textvorschlag selbst schreiben - dann weiß man wenigstens was sie will.
Erstellt am 19.01.2017 um 06:20 Uhr von WillsWissen
Sollte Eure ehem. Kollegin diese Bestätigung für eine weitere Ausbildung im sozialpädagogischen Bereich benötigen (dort wird häufig nach ehrenamtlichen Tätigkeiten im Jugendbereich gefragt) soll Sie sich lieber eine Bestätigung eines Musik-, Sport- oder Tanzverein holen.
Als BR würde ich Ihrem Wunsch nicht entsprechen.
Erstellt am 19.01.2017 um 07:45 Uhr von UliPK
Was soll denn da beschlossen werden?
Wenn der BRV oder ein BRM ihr diese zwei Zeilen schreibt und auch unterschreibt?
zB
Frau XXXX XXXX hat in der Zeit vom XX.XX.XXXX bis XX.XX.XXXX als JAV- Vorsitzende an den BR-Sitzungen teilgenommen.
Ist kein Zeugnis sondern nur eine Bestätigung ihrer Ehrenamtlichen Tätigkeit.
Kann aber auch auf Wunsch ihrerseits vom Arbeitgeber im Zeugnis aufgenommen werden, was ich dann auch nicht gerade empfehlen würde.
@Pjöööng
Abgesehen davon: Das ist ein Schmarrn den das Mädel da will.
Wenn sie sich bei einer Gewerkschaft bewerben möchte ist das nicht gerade ein Schmarrn,
nur würde ich es wie schon oben geschrieben nicht gerade im Arbeitszeugnis erwähnen.
Erstellt am 19.01.2017 um 08:36 Uhr von EightBall
Also ich würde versuchen mal für ein paar Minuten vergessen dass ich Deutscher bin, der alles korrekt nach irgendwelchen Vorschriften macht und den Zeigefinger hebt, ja. Manchmal schaff ich das. :) Ich würde dann wie UliPK sagt einen Zettel nehmen, "Ja sie war in der JAV aktiv von.. bis.." drauf schreiben, als BR-Mitglied unterschreiben (ja, nehm ich auf meine Kappe), und gut ist. Entspannt bleiben, ja. :)
Erstellt am 19.01.2017 um 09:32 Uhr von Pjöööng
UliPK,
selbst wenn sie sich bei einer Gewerkschaft bewerben will (und so wie Betriebsräte in Gewerkschaften zu kämpfen haben, habe ich an Deiner These sowieso erhebliche Zweifel) wird in der regel der Hinweis im Lebenslauf nicht weniger wert sein als ein von "Hans Müller BRV und Peter Maier Schriftführer" unterschriebener Zettel.
EightBall,
diesen Zettel kann sich die Kollegin aber genau so gut von ihrer Großmutter ausstellen lassen.
Erstellt am 19.01.2017 um 09:43 Uhr von UliPK
Bei dem was ich da geschrieben hatte wird kein Gesetz verletzt.
Es wird ja nur darauf hingewiesen das sie innerhalb einer bestimmten Zeit JAV-Vorsitzende war und an den BR-Sitzungen Teilgenommen hat.
Das kann ihr jeder bestätigen der es gerne möchte, aber auch einzelne BR-Mitglieder ohne Beschluss.
Edit:09:53
@ Pjöööng
War auch nur als Beispiel gedacht bei der GW anzufangen.
Habe aber mit der Gewerkschaft selber null Probleme.
Klar kann man dieses auch im Lebenslauf erwähnen, war aber nicht die Frage.
Sie wollte halt so einen Zettel unabhängig ob sie dieses im Lebenslauf erwähnt hat oder nicht. Das kann man aus der Fragestellung auch nicht entnehmen.
Erstellt am 19.01.2017 um 11:58 Uhr von nicoline
*Das ist ein Schmarrn den das Mädel da will.*
Hmmm, paßt irgendwie nicht zu diesem Ausbruch......
http://www.betriebsrat.com/index.php?qid=57855&keyword=m%E4del&Nav=suchen&Thema=&qPage=1&Site=BR-Forum&Menue=show
*Der Hammer finde ich aber Deine Formulierung "... die Mädels ...". Warum entsendet Ihr denn zwei Vertreter für die Du nur solch eine
herabwürdigende Bezeichnung findest?*
Erstellt am 19.01.2017 um 14:03 Uhr von Pjöööng
nicoline,
sind denn JAV-Vertreter heutzutage keine Jungendlichen mehr?
Erstellt am 19.01.2017 um 14:30 Uhr von moreno
Ein Blick in den §60 BetrVG hätte diese Frage auch überflüssig gemacht... es sei denn Du bist so alt das jemand mit Mitte 20 immer noch als jugendlich bei Dir zählt ;-)
Erstellt am 19.01.2017 um 14:41 Uhr von Pjöööng
Keine Ahnung was das mit meinem Alter zu tun hat, aber die UNO als Beispiel definiert Jugendliche als Personen die älter als 15 Jahre und jünger als 25 Jahre sind.
Erstellt am 19.01.2017 um 15:04 Uhr von celestro
Das passt aber nicht zu Deiner Aussage aus dem anderen Topic:
"Ok, ich rate: Du bist selber noch keine 18 Jahre alt. Deshalb trifft dieser Begriff auch auf Dich zu."
Aber hey ... hatte auch nicht erwartet, das ein Pjöööng mal einen Fehler zugibt.
Erstellt am 19.01.2017 um 15:08 Uhr von moreno
Na nach deutschem Recht ist jugendlich ....wer 14 aber noch nicht 18 ist :-) bekommst aber ein Fleißsternchen weil Du bis hin zur UNO suchen musstest um ja Recht zu behalten.
Erstellt am 19.01.2017 um 16:51 Uhr von Pjöööng
Ja! Ich gestehe! Ich habe hier in diesem konkreten Fall vermutet dass es sich bei der JAV-Vertreterin um eine Jugendliche handelt, was aber nicht zwingend so sein muss. Ein schwerer Fehler von mir! Schön dass Ihr das so brav herausgearbeitet habt.