Erstellt am 05.12.2016 um 16:25 Uhr von outofmemory
Deiner Auffassung kann ich nicht folgen, denn der BRV ist gerade der Ansprechpartner des AG und wenn der AG seinem Ansprechpartner die Informationen sendet, ist dies völlig ausreichend. Auch ist der BRV schon etwas gestellt als BRM wie z.B. im § 80 Abs. 2 S. 2 BetrVG.
Weiter würde deine Auffassung auch dazu führen, dass der AG sich bzgl. Anhörungen usw. immer einen aussuchen kann, wem er die Informationen gibt, denn es sind ja alle gleich. Dies kann kann nicht im Sinne eines BRs sein.
Meiner Meinung verhält sich der AG weiterhin korrekt, wenn auch nicht mehr so komfortable wie früher.
Erstellt am 05.12.2016 um 16:30 Uhr von gironimo
Der BRV ist ja dann verpflichtet, die Information an den BR weiter zu geben. Also wenn Euer BRV gut funktioniert - kein Problem.
Erstellt am 06.12.2016 um 10:59 Uhr von EightBall
Und wenn er nicht so gut funkioniert, dann siehe §34 Abs. 3 BetrVG, ja. :)