Moin moin,

wir haben eine Frage zur Nutzung des Intranets für die Veröffentlichung von Informationen etc. rund um den Betriebsrat. Von Seiten der Geschäftsführung wird uns eine Plattform zur Verfügung gestellt, auf der der BR seine Inhalte veröffentlichen darf. Da die Seite über die GF administriert wird, kommt es häufig zu Verzögerungen. Um dies zu vermeiden, würden wir gerne selbst die Administration übernehmen. Gibt es dazu evtl. aktuelle Rechtsprechung oder sonstige Hinweise?
Danke für Eure Unterstüzung.