Eine Kollegin ( Modeverkäuferin ) hat jedes Jahr nach Weihnachten Urlaub gemommen. Auf der Fläche sind nur 2 Kolleginnen und sollte zu dieser hektischen Zeit jemand krank werden, wird es schon kritisch. Im Dezember 2015 ging ein Schreiben raus, worin zu diesem Zeitraum eine generelle Urlaubssperre verhängt wurde. ( muss der BR darüber informiert werden ? ). Die Kollegin beruft sich jetzt auf den §7 Bundesurlaubsgesetz. Für dieses Jahr bekommt sie den Urlaub noch, aber im nächsten Jahr nicht mehr. Sie ist seit 2011 im Unternehmen. Könnt ihr mir weiterhelfen ?