Erstellt am 27.10.2016 um 15:05 Uhr von gironimo
>muss der BR darüber informiert werden ?<
Der BR muss mitbestimmen - ohne Zustimmung des BR keine Urlaubssperre (§ 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG)
Erstellt am 27.10.2016 um 16:03 Uhr von stehipp
Der AG wird dringende betriebliche Belange geltend machen. Könnte mir vorstellen, dass die Nachweihnachtszeit im Einzelhandel Modebereich mit zu den stärksten, hektischsten und somit wichtigsten Wochen gehört (Umtausch/ Gutscheineinlöser....).
Sogesehen sehe ich nicht, auf was sich deine Kollegin im §7 Bundesurlaubsgesetz beziehen möchte. Abs 1 gibt hier dem AG eine Möglichkeit, den Urlaub zu verweigern.
Nochdazu hat der AG schon im Dezember 2015 darauf hingewiesen, als 12 Monate im Voraus.
Wie lange deine Kollegin bereits im Unternehmen ist spielt keine Rolle.
Erstellt am 28.10.2016 um 07:25 Uhr von moreno
Ne stehipp der AG hat hier überhaupt kein Recht auf irgendwas hinzuweisen oder irgendwelche Regeln aufzustellen ohne den BR angehört zu haben.
Als BR würd ich diesem AG mal gewaltig auf die Finger klopfen!