Am Tag an dem das Wahlausschreiben ausgehängt wird, muss an diesem schon das Büro zu den Öffnungszeiten belegt sein ? Oder beginnt die Öffnungszeiten erst am Tag nach dem Das Wahlausschreiben ausgehängt wurde ?
Erstellt am 26.10.2016 um 15:43 Uhr von gironimo Wenn ich die Frage richtig verstehe, ist die Differenz 1 Tag. Hängt das Wahlausschreiben am einfachsten nach der geplanten Strechzeit aus. Sonst gilt das, was im Wahlauschreiben steht auch am 1. Tag.