Erstellt am 26.10.2016 um 12:24 Uhr von moreno
Warum nicht? Aber es sollte deutlich aus der Mail hervorgehen, dass es von ihm ausgeht und nicht vom gesamten Betriebsrat. Ist dies nicht der Fall sollte Ihr mit ihm sprechen, dass ihr dies nicht wollt.
Erstellt am 26.10.2016 um 12:25 Uhr von gironimo
Kommt natürlich auf den Inhalt an. Wenn das Schreiben die Meinung des BR wiederspiegeln soll, geht es nur, wenn es dazu eine Beschlussfassung gibt.
Erstellt am 26.10.2016 um 13:32 Uhr von Murmel
Erstellt am 27.10.2016 um 14:54 Uhr von bürgermeister
Klar kann er und wie schon geschrieben kommt es auf den Inhalt drauf an. Korrigiert mich aber der BRV ist doch das Sprachrohr des Gremiums und als dieser kann er Mitteilungen schreiben an wen er will, wenn er es für Notwendig erachtet. Sollte natürlich brisanteres sein sollte ihr es vorher auf einer Sitzung besprochen was er eventuell schreibt und an wem er schreibt.
Erstellt am 27.10.2016 um 15:00 Uhr von Pjöööng
Zitat (bürgermeister):
"Korrigiert mich aber der BRV ist doch das Sprachrohr des Gremiums und als dieser kann er Mitteilungen schreiben an wen er will, wenn er es für Notwendig erachtet."
Ok, dann tue ich das!
"Betriebsverfassungsgesetz
§ 26 Vorsitzender
(1) (...)
(2) Der Vorsitzende des Betriebsrats oder im Fall seiner Verhinderung sein Stellvertreter vertritt den Betriebsrat im Rahmen der von ihm gefassten Beschlüsse. (...)"
"Im Rahmen der von ihm gefassten Beschlüsse."!
Allerdings kann man dem BRV auch Themen zur selbständigen Erledigung übertragen...